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Braunkohlenbergbau

Braunkohle

Nordrhein-Westfalen verfügt im Rheinland über ein sehr umfangreiches Braunkohlevorkommen. Im Rheinischen Revier wird im Bereich des Städtedreiecks Köln, Aachen, Mönchengladbach an drei Standorten Braunkohle gefördert: Garzweiler II, Hambach und Inden. Für die unter Aufsicht der Bergbehörde betriebenen Tagebaue liegen längerfristige planungsrechtliche und genehmigungsrechtliche Entscheidungen vor.

Im Jahr 2020 betrug die Fördermenge im Rheinischen Revier 51,4 Millionen Tonnen. Das Rheinische Revier erbrachte damit einen Anteil von 47,86 Prozent der Braunkohleförderung in der Bundesrepublik (2020).

Weitere Informationen zum Thema Braunkohle finden Sie hier: Gewinnung und Veredelung. Die Braunkohle ist für Nordrhein-Westfalen von besonderer energiewirtschaftlicher Bedeutung. Die Bruttostromerzeugung in Deutschland betrug im Jahr 2020 circa 572,2 TWh, davon wurden 16,2,5 Prozent (entsprechend 91,9 TWh) aus heimischer Braunkohle erzeugt. Daneben werden jährlich etwa 4,6 Millionen Tonnen Veredelungsprodukte erzeugt (Briketts, Staub, Koks).

Die RWE Power AG ist als Betreiber der Tagebaue und Kraftwerke ein wichtiger Arbeitgeber; in den Tagebauen, in Kraftwerken und Fabriken waren 2020 rund 7.184 Beschäftigte tätig.
Der gesetzlich beschlossene Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung bis spätestens zum Jahr 2038 und damit auch der Braunkohlengewinnung bedeutet für das Rheinische Revier einen gravierenden Umbruch. Ein wichtiger Baustein für den Transformationsprozess im Rheinischen Revier und somit auch Grundlage für die folgenden bergbaulichen Anpassungen stellt die am 23. März 2021 von der Landesregierung beschlossene Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ dar. Als landesplanerische Vorgabe setzt sie den Rahmen für die Neuausrichtung des Reviers während des rückläufigen Braunkohleabbaus bis hin in die Nachbergbauphase. Weitere Informationen zur Leitentscheidung finden Sie auf unseren Seiten der Landesplanung 

Umweltschutz

Der Braunkohlenbergbau ist mit unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum von Mensch und Natur verbunden und führt daher auch zu Auswirkungen auf die Umwelt etwa durch Staub- und Geräuschemissionen. Die Bergbehörde trägt in den Genehmigungsverfahren und mit ihrer Aufsicht über die bergbaulichen Tätigkeiten dafür Sorge, dass die dazu geregelten Grenz- und Richtwerte eingehalten werden.

Nähere Informationen zum Thema Umweltschutz im Bergbau und Ergebnisse von Immissionsmessungen der Staub- und Geräuschbelastung

Zudem gilt es, die mit der notwendigen Grundwasserabsenkung verbundenen Umweltauswirkungen durch entsprechende vorsorgende Maßnahmen soweit wie möglich zu begrenzen oder durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu mindern. Dennoch führen die Sümpfungsmaßnahmen im Rheinischen Braunkohlenbergbau auch zu Bodenbewegungen, die in besonderen Fällen auch zu Bergschäden führen können. Nähere Informationen zum Thema Bergschäden finden Sie hier und unter: