Bergschäden
Der untertägige Bergbau löst in seinem Einwirkungsbereich typische Bodenbewegungen aus, die zu Bergschäden unter anderem an Gebäuden führen können. Im Umfeld der Tagebaue hat der für die Sicherheit der Tagebaue erforderliche weiträumige Grundwasserentzug in der Regel gleichmäßige Senkungen der Oberfläche zur Folge. Bergschäden treten hier nur im Ausnahmefall auf – etwa im Bereich geologischer Besonderheiten im Untergrund.
Die vorgenannten Unterschiede spiegeln sich auch in den Fallzahlen wieder. Während es im Steinkohlenbergbau jährlich viele Tausend Schadensmeldungen gab, liegt die Zahl der Schadensmeldungen im Einflussbereich der Sümpfung im Braunkohlerevier bei wenigen Hundert im Jahr.
Schlichtungs- beziehungsweise Anrufungsstelle
Bei der Regulierung eines Bergschadens handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die zwischen den Geschädigten und dem als Verursacher in Betracht kommenden Bergbauunternehmen zu klären ist. Eine behördliche Eingriffsbefugnis besteht hier nicht. Behördliche Stellen können Schadensbetroffene jedoch durch Bereitstellung von Informationen und Daten, die für die Beurteilung einer Schadensursache von Bedeutung sein können, unterstützen (siehe unten).
Die fachliche und rechtliche Beurteilung der Schadensfälle ist oft komplex und erfordert entsprechenden Sachverstand. Werden sich Geschädigte und Unternehmen nicht einig, steht Geschädigten der ordentliche Rechtsweg zur Prüfung und ggf. Durchsetzung eines berechtigten Ersatzanspruchs offen. Da dies oft mit hohen Prozessrisiken für Betroffene verbunden ist, hat das Wirtschaftsministerium die Einrichtung von Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten organisiert (Steinkohle 2009; Braunkohle 2010). Die Stellen sind auf positive Resonanz aller Beteiligten gestoßen.
Das Schlichtungsverfahren bietet den Geschädigten die Möglichkeit, mögliche Ersatzansprüche durch ein vom Unternehmen unabhängiges und neutrales Gremium überprüfen zu lassen. Die Schlichtungsstelle kann dazu auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Schlichtungsverfahren ist für Geschädigte kostenfrei. Die Bergbauunternehmen erstatten der Schlichtungsstelle sämtliche Aufwendungen – unabhängig davon, zu welchem Ergebnis das Schlichtungsverfahren kommt. Den Parteien steht es frei, den Schlichtungsspruch anzunehmen. Unabhängig vom Schlichtungsspruch steht den Betroffenen der ordentliche Rechtsweg weiterhin offen.
Unterstützung und Informationsmöglichkeiten für Schadensbetroffene
Schadensbetroffene sind zunächst auf verlässliche Informationen angewiesen, welche Einwirkungen auf ihr Eigentum die Schäden ausgelöst haben könnten. Hinsichtlich bergbaulicher Einwirkungen besteht für jeden die Möglichkeit, sich mit einer Einsichtnahme in die der Bergbehörde vorliegenden Kartenwerke (Grubenbild) selbst einen Überblick über die umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten zu informieren. Auf Wunsch stellt die Bergbehörde auf der Grundlage informationsrechtlicher Bestimmungen auch Kopien zur Verfügung.
Sofern nach Auffassung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern schadenswirksame Sachverhalte auf dem jeweiligen Grundstück vorhanden sind, die nach den einschlägigen rechtlichen Vorschriften in diesen Kartenwerken zu dokumentieren sind (betrifft nicht bereits abgeschlossene Kartenwerke), können diese sich im Bereich des von der RAG AG zu vertretenden Steinkohlenbergbaus an die Bergbehörde wenden. In der 2014 vom Wirtschaftsministerium mit dem Unternehmen geschlossenen Transparenzvereinbarung (siehe dort Punkt VI.2.1) ist das konkrete Vorgehen vereinbart.
Zur weiteren Verbesserung der Position Schadenbetroffener im Rheinischen Braunkohlenrevier hat das Wirtschaftsministerium einen Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen aufgebaut und Ende 2015 online gestellt. Damit soll die Position Bergbaubetroffener im Rheinischen Braunkohlenrevier weiter verbessert werden. Mit dem öffentlich zugänglichen Online- Dienst soll über die bei verschiedenen Stellen vorhandenen Daten und Erkenntnisse zu Beschaffenheit des Untergrundes, zur Grundwassersituation, zu Bodenbewegungen und zu Bergschäden Auskunft gegeben werden. Abhängig von den gesammelten Erfahrungen soll dieser Dienst weiterentwickelt werden: www.bid-braunkohle.nrw.de
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