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Kerntechnische Anlagen auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich

Kerntechnische Anlagen Jülich

Auf dem Gelände der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich wird auch heute noch im rechtlichen Sinne in verschiedenen Bereichen „mit Kernbrennstoffen umgegangen“. Hierfür hat das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen Genehmigungen nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt und führt die staatliche Aufsicht.

Auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) befinden sich die Großen Heißen Zellen (GHZ). Der Betreiber, die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN mbH), ist hierfür in dem Besitz der Genehmigung 9/45 gem. § 9 Atomgesetz. Zum 1. September 2015 wurden die Nuklearbereiche des Forschungszentrums Jülich sowie die ebenfalls in Jülich ansässige Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH in der neuen Gesellschaft JEN zusammengeführt
 
Die GHZ sind speziell errichtete Räume mit starken Abschirmungen gegen radioaktive Strahlung, in denen beispielsweise größere radioaktiv kontaminierte oder aktivierte Bauteile zerkleinert und in Abfallgebinde verbracht wurden. Nach Einstellung dieser Tätigkeiten finden in der GHZ nun vorbereitende Arbeiten für den kompletten Rückbau statt.
 
Auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) befinden sich auch die Chemiezellen mit der Genehmigung 9/59 und den dazugehörigen Nachträgen. Diese werden derzeit komplett mit dem Ziel der „Grünen Wiese“ zurückgebaut. Die v.g Genehmigung 9/59 und Nachträge hat die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN mbH), inne. Zum 1. September 2015 wurden die Nuklearbereiche des Forschungszentrums Jülich sowie die ebenfalls in Jülich ansässige Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH in der neuen Gesellschaft JEN zusammengeführt. Früher wurden in den Chemiezellen radiochemische Experimente mit verschiedenen Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen durchgeführt.
 
Der JEN wurde mit Bescheid 9/76 die Genehmigung für die Verladehalle für neun Jahre am 12. Dezember 2018 erteilt. Diese Genehmigung umfasst die für die Be- und Entladung, die Wartung und den Transport von Castorbehältern nötigen Arbeiten. Diese Genehmigung löst die abgelaufene Genehmigung 9/75 ab.
 
Die Genehmigung 9/49 gehört zum Institut für Energie- und Klimaforschung (IEK-6). Hier wird schwerpunktmäßig nukleare Entsorgungs- und Sicherheitsforschung betrieben.
 
Im Rahmen einer Neustrukturierung und Umorganisation der nukleartechnischen Aktivitäten wurden zum 1. September 2015 verschiedene Genehmigungen von der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) zunächst auf die ebenfalls in Jülich ansässige Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR GmbH) übertragen. Im Einzelnen handelt es sich um die bereits oben erwähnten Genehmigungen 9/45 und 9/59 sowie die am 12. Dezember 2018 erteilte Genehmigung 9/76. Die Gesellschaft firmiert seit dem 1. Januar 2016 unter dem Namen "Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH" und ist im Konzern der Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) eingegliedert. Mit der Zusammenlegung wird das am Standort Jülich vorhandene Wissen und Erfahrung über den Rückbau kerntechnischer Anlagen gebündelt.
 
Am Standort Jülich wird darüber hinaus mit sonstigen radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind, umgegangen. Dies wird nach der Strahlenschutzverordnung genehmigt und unterliegt nicht der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen.