
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Finanziert wird es aus der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes NRW.
Der aktuelle Koordinierungsrahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bildet die Grundlage für die Regelungen der einzelnen Bundesländer zur regionalen Wirtschaftsförderung. Dabei berücksichtigt er die zumeist restriktiveren Vorgaben des in 2014 neugeordneten Europäischen Wettbewerbs- und Beihilferechts und stellt deren Einhaltung sicher.
Eine Förderung mit Mitteln aus der GRW ist nur in strukturschwachen Regionen möglich. Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 haben Bund und Länder eine Fördergebietskarte beschlossen. Gegenüber der vorherigen Förderperiode hat dies hat für Nordrhein-Westfalen eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten ab 2022 auch weitere strukturschwache Regionen für eine Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe in Frage kommen.
Fördergebiete als Karte

Eine Darstellung der voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 geltenden Gebietskarte für NRW zum Download finden Sie hier:
Weitere Informationen zu GRW
Weitere Informationen über die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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