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Treffen des Mittelstandsbeirats der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Treffen des Mittelstandsbeirats

​Der Mittelstandsbeirat der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich über die geplante Weiterentwicklung des Mittelstandsförderungsgesetzes und der Clearingverfahren ausgetauscht.
„Wir wollen die im Rahmen einer Evaluation aufgezeigten Ansatzpunkte für die pragmatische Weiterentwicklung der Clearingverfahren im Sinne der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen nutzen“, so Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Dabei sollen unter anderem Anregungen der Clearingstelle Mittelstand zur Durchführung von Clearingverfahren besser aufgegriffen und bei Bedarf bereits bestehende Gesetze auf ihre Mittelstandsverträglichkeit geprüft werden. Ebenso geplant ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Bedarfe der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen.    

Minister Pinkwart:

Weiterentwicklung der Clearingverfahren im Interesse der mittelständischen Wirtschaft   

Der Mittelstandsbeirat informierte sich ebenso eingehend zu den Planungen der Umgestaltung des Rheinischen Reviers und den Steinkohlerückzugsgebieten nach dem von der WSB-Kommission  beschlossenen frühzeitigen Kohleausstieg. „Der beschleunigte Kohleausstieg stellt alle vor enorme Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig große wirtschaftliche Chancen für eine Neugestaltung. Wichtig für die Zukunftsgestaltung ist die Einbindung der nordhein-westfälischen Wirtschaft mit seinem starken Mittelstand, um rasch neue Ideen, Innovationen und Arbeitsplätze zu ermöglichen“ so Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des Mittelstandsbeirates. Der Mittelstandsbeirat wird sich an der Umgestaltung des Rheinischen Reviers und der nordrhein-westfälischen Steinkohlerückzugsgebiete dauerhaft aktiv beteiligen.

Kirchhoff

Einbindung des Mittelstands wichtig für die Zukunftsgestaltung des Rheinisches Reviers

Der Mittelstandsbeirat ist – neben Clearingstelle und Clearingverfahren – die dritte Säule des Mittelstandsförderungsgesetzes. Er hat unter anderem die Aufgabe, den Ablauf und die Wirksamkeit von Clearingverfahren zu begleiten und zu bewerten. Mehr Informationen zum Beirat finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/mittelstandsbeirat