Radiologischer Notfallschutz in Nordrhein-Westfalen
Radiologische Notfälle ereignen sich selten. Dennoch bereitet sich Nordrhein-Westfalen sorgfältig auf solche Situationen vor, um Bevölkerung und Umwelt im Ernstfall zu schützen.
Radioaktive Stoffe senden Strahlung aus, die mit den körpereigenen Sinnen nicht wahrnehmbar ist: Wir können sie weder sehen noch riechen oder schmecken. Unter Umständen kann Sie unsere Gesundheit schädigen. Von einem radiologischen Notfall spricht man, wenn radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen oder zu gelangen drohen und es zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt kommen kann.
Es ist verständlich, dass der Gedanke an solche Notfälle bei manchen Menschen Besorgnis auslöst. Umso wichtiger sind transparente Informationen zum radiologischen Notfallschutz. Die folgenden sechs Abschnitte geben Ihnen einen Überblick, wie Nordrhein-Westfalen Sie im Notfall gemeinsam mit Bund und Kommunen schützt und was Sie selbst zu Ihrem Schutz beitragen können:
Sie haben noch weitere Fragen? Dann steht Ihnen das ServiceCenter der Landesregierung zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter Nordrhein-Westfalen direkt.