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Steinkohlenbergbau

Steinkohle

Der subventionierte Steinkohlenbergbau ist Ende 2018 ausgelaufen. Damit haben auch die beiden letzten Bergwerke Prosper-Haniel und Ibbenbüren die Steinkohlengewinnung eingestellt. 

Im Zuge der Stilllegung des Steinkohlenbergbaus sind durch die Bergbehörde vermehrt Abschlussbetriebsplanverfahren durchzuführen, um eine zügige Wiedernutzbarmachung der bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen sicherzustellen und Folgenutzungen zu ermöglichen. Ebenso sind Abschlussbetriebsplanverfahren für den untertägigen Rückzug aus den Grubengebäuden der stillgelegten Steinkohlenbergwerke als eine Voraussetzung für die Umsetzung des von der RAG AG entwickelten Konzepts zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltungen durchzuführen. Zudem werden für das auch zukünftig erforderliche Zutagefördern des Grubenwassers wasserrechtliche Erlaubnisverfahren durchzuführen sein, für die in der Regel auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Bei der Konzeption der Grubenwasserhaltungen und in den entsprechenden Genehmigungsverfahren ist insbesondere der Schutz der zur Trinkwassergewinnung genutzten oder nutzbaren Grundwasservorkommen sicherzustellen. Auch aus diesem Grund wird das Niveau, auf das das Grubenwasser ansteigen darf, einen entsprechend großen Abstand zu diesen Vorkommen einzuhalten haben.

Integrales Monitoring Grubenwasseranstieg Steinkohle

Um frühzeitig mögliche Risiken für die Schutzgüter Mensch und Umwelt durch den Grubenwasseranstieg im Bereich des stillgelegten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier und Ibbenbüren erkennen und durch geeignete Maßnahmen vermeiden oder minimieren zu können, wurde im Sinne eines Frühwarnsystems Anfang des Jahres 2020 mit dem Aufbau des integralen Monitorings für den Grubenwasseranstieg in der Steinkohle begonnen.
Informationen zum integralen Monitoring Grubenwasseranstieg finden Sie unter Integrales Monitoring Grubenwasseranstieg Steinkohle sowie Integrales Monitoring für den Grubenwasseranstieg im Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen.

Prüfung möglicher Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung und durch den PCB-Einsatz in Steinkohlenbergwerken

Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium des Landes haben 2015 gemeinsam ein Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen durch den früheren Einsatz von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung und PCB- und PCB-Ersatzstoff-haltiger Betriebsmittel in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen beauftragt. Das Gutachten hatte zudem die Aufgabe gegebenenfalls bestehenden Handlungsbedarf aufzuzeigen und insbesondere mit Blick auf die Planungen zur Grubenwasserhaltung Empfehlungen für ein Monitoring der Belastung von Gruben- und Oberflächengewässern zu erarbeiten. Das Gutachten liegt vor und kann auf der Projekt-Homepage zur Gutachtenerarbeitung eingesehen oder abgerufen werden.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist u.a. in einer Sitzung am 8. Mai 2019 umfassend über das Vorgehen bei der Gutachtenerarbeitung und die Ergebnisse des Gutachtens informiert worden.

Als wesentliche Ergebnisse des Gutachtens sind festzuhalten, dass vom früheren Einsatz von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung auch bei einem Grubenwasseranstieg keine Risiken für Grund- und Oberflächengewässer ausgehen und diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht. Das derzeit vorhandene Monitoring ist ausreichend. Höhere Grubenwasserstände reduzieren langfristig die PCB-Fracht im Grubenwasser und die Grubenwassermenge. Die Landesregierung wird prüfen, wie weitere Empfehlungen aus dem Gutachten sachgerecht umgesetzt werden können (u.a. transparente Darstellung des revierweiten Grubenwasseranstiegs und Prüfung optimierter Grubenwasserstände).

In Pilotversuchen wurde erprobt, ob die Reinigung des Grubenwassers von PCB technisch machbar ist. Über die Ergebnisse, Bewertung und Konsequenzen der Pilotversuche zur PCB-Elimination wurde der Landtag Nordrhein-Westfalen mit der Vorlage 17/3189 vom 26. März 2020 unterrichtet. Die Ergebnisse der Pilotversuche stimmen mit den Ausführungen im zuvor genannten Landesgutachten überein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den angetroffenen Schwebstoffgehalten und Konzentrationen der PCB-Belastung sich die Analysentechnik im Grenzbereich des Machbaren bewegt. Über den tatsächlichen Einsatz der in den Pilotversuchen erprobten Filtrations-Technik zur Grubenwasseraufbereitung bzgl. PCB im großtechnischen Maßstab kann derzeit auf der vorliegenden Erkenntnisbasis fachlich noch nicht abschließend entschieden werden. Alternative Aufbereitungsverfahren sind in der Praxis zu gegebener Zeit zu testen.