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Am 20. Februar 2018 haben Netzbetreiber Amprion, Bundesnetzagentur, Bezirksregierung Düsseldorf und das NRW-Wirtschaftsministerium über die Inhalte des Runden Tisches informiert.
Im Nachgang zu dieser Informationsveranstaltung informiert das Wirtschaftsministerium nachstehend über die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit in den folgenden Verfahren:
Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit in den weiteren Verfahren der Bundesnetzagentur
- Beteiligung im Rahmen des anhängigen Bundesfachplanungsverfahrens für das Ultranet (Vorhaben Nr. 2 nach dem Bundesbedarfsplangesetz, Leitung Osterath-Philippsburg), Abschnitt C, bei der Bundesnetzagentur.
- Beteiligung im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens für das Ultranet (Vorhaben Nr. 2 nach dem Bundesbedarfsplangesetz, Leitung Osterath-Philippsburg), Abschnitt C, bei der Bundesnetzagentur.
Informationen unter
Die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen des Bundesfachplanungs-verfahrens und des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens richten sich nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).
Gegebenenfalls zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit an einem etwaigen regionalplanerischen Verfahren:
Sofern der Regionalrat ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans bezüglich der Dreiecksfläche bzw. des Abgrabungskonzeptes beschließen sollte, zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen dieses Regionalplanänderungsverfahrens.
Weitere Informationen unter www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/index.jsp und www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/index.jsp