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Rechtliche und planerische Hilfe für Kommunen

Rechtliche und planerische Hilfe für Kommunen

Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen dabei, die Energiewende vor Ort umzusetzen

Für den beschleunigten Ausbau der Windenergie hat es sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland eine Reihe von gesetzlichen Änderungen gegeben. Nordrhein-Westfalen setzt die neuen Regeln auf landes- und regionalplanerischer Ebene schnell um. Damit die Kommunen dennoch rechtliche und planerische Sicherheit haben, hat Nordrhein-Westfalen bereits mehrere Planungshilfen zur Verfügung gestellt. Sie unterstützen die Kommunen und Regionalplanungsträger dabei, ihren gesamten Spielraum für den schnelleren Bau von neuen Windenergieanlagen auszuschöpfen und gleichzeitig auf rechtlich sicherer Seite zu sein. Zudem helfen sie bei der Handhabung von Gesetzen sowie der Vereinheitlichung von Prozessen und informieren über die laufenden Planungsverfahren.

Von FAQ bis Übergangssteuerung

Mit einer regelmäßig aktualisierten Sammlung von Fragen und Antworten klärt auch die weiterentwickelte Task Force „Industrie- und Energietransformation“ umfassend über die Regelungen rund um den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen auf. Darin finden sich beispielsweise Details zur Feststellung und dem Erreichen der Flächenbeitragswerte, zur Ausweisung von Positiv- und Konzentrationsflächen sowie zur Zulassung von Windenergievorhaben vor Abschluss eines Planverfahrens zur Ausweisung von Windenergiegebieten.

Vor Abschluss der jeweiligen Regionalplanverfahren sieht der neu eingeführte § 36a Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) eine bis Februar 2026 befristete Untersagung der Entscheidung über die Genehmigungen von Windenergieanlagen außerhalb der in den Regionalplänen vorgesehenen Vorrangflächen vor. In § 36 a Absatz 4 LPlG ist eine Befreiungsmöglichkeit für bestimmte Vorhaben geregelt.