Voigstberger: Kartellamt hat Kraftstoffmarkt im Blick
„Das deutsche Kartellrecht zur Kontrolle der Benzinpreise zu ändern, ist der falsche Weg. Eine Preiskontrolle über das Kartellrecht ist weder erforderlich, noch in absehbarer Zeit durchsetzbar. Das Bundeskartellamt ahndet Kartellverstöße schon jetzt und muss in Zukunft den Kraftstoffmarkt sehr genau beobachten.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden hat das Bundeskartellamt schon im Mai 2008 eine umfassende Untersuchung des Wettbewerbs auf den Kraftstoffmärkten eingeleitet. Es untersucht die Marktbedingungen im Kraftstoffsektor und prüft, ob die Märkte für Benzin und Diesel in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren.
Das Bundeskartellamt hat den Kraftstoffmarkt weiterhin im Rahmen seiner Sektoruntersuchung im Fokus, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen des Unfalls im Golf von Mexiko.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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