Vereinfachung des Vergaberechtes wird fortgeschrieben
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Das NRW-Wirtschaftsministerium hat eine Anschlussregelung zu den Vereinfachungen im Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen beschlossen, die im Rahmen der Konjunkturprogramme festgelegt wurden.
„Wir wollen die positiven Effekte fortführen, die wir mit der Beschleunigung von Vergaben in der Wirtschafts- und Finanzkrise erreicht haben. Mit dieser unbürokratischen Anschlussregelung erleichtern wir weitere Investitionen. Das ist vor allem für unser Handwerk und den Mittelstand eine wichtige Vereinfachung“, erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger heute.
Der neue so genannte Wertgrenzenerlass setzt die Praxis der Erleichterung von Vergabeverfahren sachgerecht fort. Unter anderem werden die Schwellenwerte für freihändige Vergaben von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Beschränkte Ausschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen sind bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist lediglich eine vorherige Bekanntmachung des voraussichtlichen Beschaffungsbedarfs erforderlich.
Der neue Wertgrenzerlass gilt ab sofort für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen bis voraussichtlich Ende 2011. Den Kommunen des Landes hat das Innenministerium ebenfalls Erleichterungen im Vergaberecht eingeräumt, befristet bis zum Jahresende.
Der Erlass ist im Internet eingestellt auf www.mwebwv.nrw.de im Anhang an diese Pressemitteilung.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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