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Potenzial für Erdgasförderung in NRW noch unklar / Minister Voigtsberger: „Bürger-, Umwelt- und Sicherheitsbelange stehen an erster Stelle!“

Energie: Potenzial für Erdgasförderung in NRW noch unklar

„Ob und wann in Nordrhein-Westfalen Erdgas in nennenswertem Umfang gefördert wird, ist noch völlig unklar“, stellte Wirtschafts- und Energieminister Harry K. Voigtsberger vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte zum Thema klar. „Wir werden in jedem Fall alles dafür tun, dass die Belange der Bürger, ihre Sicherheit und der Schutz der Umwelt gewahrt bleiben. Das sieht auch bereits das geltende rechtliche Verfahren vor“, betonte der Minister.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Vor allem im nördlichen NRW haben sich Unternehmenskonsortien großflächig Rechte gesichert, um dort nach Erdgas zu suchen, das in geologischen Formationen gebundenen ist. Insgesamt 19 Felder sind zurzeit reserviert. So genannte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen werden bereits seit den 60er Jahren ver­geben.

„Ob und wann in Nordrhein-Westfalen solches Erdgas in nennenswertem Umfang gefördert wird, ist noch völlig unklar“, stellte Wirtschafts- und Energieminister Harry K. Voigtsberger vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte zum Thema klar. Erst Probebohrungen und genaue Explorationen könnten genauere Auskünfte darüber erbringen, wo ergiebige Felder liegen und ob dort wirtschaftlich gefördert werden könne. „Wir werden in jedem Fall alles dafür tun, dass die Belange der Bürger, ihre Sicherheit und der Schutz der Umwelt gewahrt bleiben. Das sieht auch bereits das geltende rechtliche Verfahren vor“, betonte der Minister.

Bislang wurden erst wenige Male Genehmigungen für Probebohrungen erteilt, zuletzt 2008 an ExxonMobil in Minden, so Voigtsberger weiter. Dort läuft zurzeit die einzige Probebohrung in NRW. Aktuell hat eben­falls ExxonMobil für ein weiteres Feld in Nordwalde bei Steinfurt den Antrag gestellt, eine Probebohrung durchzuführen. Das Beteiligungs­verfahren hierzu wurde eröffnet.
Umweltbelastungen seien bei den Probebohrungen nicht zu erwarten, so Voigtsberger weiter: „Wir würden sie sonst auch nicht genehmigen.“ Um Probebohrungen durchführen zu können, müssen die Unternehmen einen Antrag auf Betriebsplanzulassung für betriebliche Aktivitäten stellen, der nach Bergrecht genehmigt werden muss. Dabei werden betroffene Kommunen beteiligt. Bei einem Antrag auf Gewinnung von Erdgas ist ein neues Verfahren mit Bürgerbeteiligung und Umwelt­prüfung vorgesehen.

„Wir dringen bei den Unternehmen zudem darauf, dass sie frühzeitig, also vor Probebohrungen, die betroffene Bevölkerung informieren“, sagte Minister Voigtsberger. ExxonMobil hat dies getan, und auch die Bergbehörde hat sich an Bürgerversammlungen vor Ort beteiligt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.