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OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen

OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen

Das am Freitag bekannt gewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Auffassung des Bauministeriums keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen. Diese Solaranlagen sind schon aufgrund der baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses war.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Das heute (24. September 2010) bekanntgewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Auffassung des Bauministeriums keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen. Diese Solaranlagen sind schon aufgrund der baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses war. Das Bauministerium geht weiter davon aus, dass derartige Anlagen vollständig oder überwiegend Energie für den Eigenbedarf produzieren. Somit liegt keine Nutzungsänderung vor. Eine Baugenehmigung ist daher nicht erforderlich.

Der Beschluss des OVG enthält keine völlig überraschenden Aussagen. Im Ausgangsfall wurde das Dach einer Scheune großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt, die von einem Energieerzeuger ins Netz eingespeist wurde.

Das OVG hat in seinem Beschluss unter anderem festgestellt, dass auch das Vermarkten von Energie eine gewerbliche Tätigkeit ist. Wird ein landwirtschaftliches Gebäude in seiner Nutzung geändert, bedarf diese Nutzungsänderung in Gewerbe einer Baugenehmigung.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.