Mikrodarlehen auf Flüchtlinge ausgeweitet
Minister Duin: In NRW darf keine Geschäftsidee an der Finanzierung scheitern. Das gilt auch für Existenzgründungen durch anerkannte Flüchtlinge
Die NRW.BANK weitet das Programm „NRW/EU.Mikrodarlehen“ auf anerkannte Flüchtlinge aus. Mit jeweils bis zu 25.000 Euro können die unterschiedlichsten Geschäftsideen gefördert werden - von der klassischen Gastronomie über Onlineshops bis hin zu Friseursalons.
„Es ist wichtig, dass in NRW keine Geschäftsidee an der Finanzierung scheitert – dies gilt auch für Ideen von Flüchtlingen“, erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin. „Deshalb haben wir entschieden, anerkannten Flüchtlingen den Zugang zu Darlehen zu gewähren, wenn ihre Gründungskonzepte den üblichen Vorgaben entsprechen.“
Mit dem „NRW/EU.Mikrodarlehen“ unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründer und Gründerinnen sowie kleine Unternehmen bis zu sechs Jahre lang. Seit 2008 wurden mit diesem Programm Projekte im Gesamtwert von 12,6 Millionen Euro gefördert. Das Darlehen kann in einem STARTERCENTER NRW beantragt werden. Dort werden die Gründer beraten und der Antrag mit dem Gründungskonzept an die NRW.BANK weitergeleitet.
Weitere Informationen zum Mikrodarlehen erhalten Sie auf www.nrwbank.de.
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