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NRW-Verfahren zur elektronischen Gründungsunterstützung wird bundesweit eingeführt

Einführung der elektronischen Gründungsunterstützung

Das Projekt „eGewerbe NRW“ zur elektronischen Gründungsunterstützung soll bis Ende des Jahres auf Bundesebene ausgeweitet werden.

Das Projekt „eGewerbe NRW“ zur elektronischen Gründungsunterstützung soll bis Ende des Jahres auf Bundesebene ausgeweitet werden. Ziel ist, Gewerbeanmeldungen digital zu übermitteln – von den Kommunen an die jeweiligen Empfangsstellen wie Kammern, Gesetzliche Unfallversicherung und Registergerichte.
 
Wirtschaftsminister Garrelt Duin sagte: „Künftig werden Gewerbeämter und Empfangsstellen deutschlandweit die Meldedaten nach NRW-Vorbild elektronisch versenden. Damit reduzieren wir den Verwaltungsaufwand und beschleunigen den Gründungsprozess.“
 
Das Pilotprojekt „eGewerbe NRW“ startete im März 2013 auf Initiative des Wirtschaftsministeriums, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern des Landes. Seit Ende 2015 wird das elektronische Verfahren in den Regelbetrieb der Gewerbeämter und Empfangsstellen in NRW überführt.
 
Die positiven Ergebnisse waren zugleich Impulsgeber und Blaupause für die Gewerbeanzeigeverordnung des Bundes vom 22. Juli 2014. Danach darf die Weitergabe von Meldedaten nur noch in Ausnahmefällen und bis Ende des Jahres in Papierform erfolgen.

 
In der Amtschefkonferenz am 10. Mai 2016 haben Bund und Länder einstimmig beschlossen, den Landesbetrieb IT.NRW mit dem Betrieb des technischen Standards für das elektronische Verfahren zu beauftragen.