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NRW Soforthilfe 2020 erfolgreich gestartet

NRW Soforthilfe 2020 erfolgreich gestartet

Wirtschaftsminister Pinkwart: Dank der tollen Arbeit der Bezirksregierungen und von IT.NRW haben 100.000 Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige bereits eine Bewilligung erhalten

Die NRW-Soforthilfe ist erfolgreich gestartet: In den ersten 44 Stunden haben mehr als 150.000 Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige einen Antrag gestellt. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen haben bereits 100.000 Anträge bewilligt. Noch bis 31. Mai können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags geben auch die Wirtschaftskammern mit ihrem Beratungsnetzwerk.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Gründer sind das Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, sie können sich in der Krise auf die Solidarität der Gemeinschaft verlassen. Deshalb haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen und bei IT.NRW professionell und engagiert am Wochenende bereits 100.000 Anträge bewilligt. Das ist ein toller Erfolg und eine starke Teamleistung der öffentlichen Verwaltung. Als einziges Bundesland hat Nordrhein-Westfalen bislang ein von Anfang bis Ende vollständig digitales und bürgerfreundliches Verfahren, das sich als außerordentlich leistungsfähig erweist.“
 
Innenminister Herbert Reul, zu dessen Geschäftsbereich die fünf Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Münster und Köln gehören: „Über das Wochenende haben fast 700 Freiwillige in den Bezirksregierungen Sonderschichten geschoben und bei der Antragsbearbeitung schnelle Entscheidungen getroffen. Das zeigt einmal mehr, wie modern und pragmatisch unsere Landesverwaltung arbeitet. Und: Dass die Bürgerinnen und Bürger sich in der Krise auf den öffentlichen Dienst verlassen können. Ich bin wirklich sehr stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
 
Dorothee Feller, Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Münster: „Bereits innerhalb des ersten Tages haben es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster mit ihrem großartigen Engagement geschafft, bei der Antragsbearbeitung auf Echtzeit zu kommen. Zwischen Antragseingang und Genehmigung liegen nur wenige Minuten. Wir leisten wortwörtlich Soforthilfe.“
 
Judith Pirscher, Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold: „Ich bin froh, dass wir den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben in Ostwestfalen-Lippe jetzt tatkräftig und unbürokratisch zur Seite stehen können. Wir werden mit vollem Einsatz dafür arbeiten, die Not unserer Unternehmen zu lindern und die gesunde mittelständische Wirtschaftsstruktur unserer Region zu erhalten.“
 
Brigitta Radermacher, Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf: „Danke allen Freiwilligen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen der Bezirksregierung: Ihr habt am Wochenende einen tollen Job gemacht. Ihr habt einen wichtigen Beitrag geleistet, um Kleinunternehmen, Vereinen und damit Menschen in Not so schnell wie möglich zu helfen. Die Arbeit geht nun mit dem gleichen Engagement weiter, damit die Hilfe schnell dort ankommt, wo sie jetzt so dringend gebraucht wird.“
 
Hans-Josef Vogel, Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg: „Die digitale Antragstellung und die digitale Bearbeitung sind die Erfolgskriterien für die NRW-Soforthilfe. Zugleich ist das zugrundeliegende digitale Konzept und das agile Vorgehen ständiger Verbesserung wichtiger Orientierungspunkt für neue Formen von Verwaltungsleistung.“
 
Gisela Walsken, Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln: „Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung haben sich umgehend freiwillig bereit erklärt, mit hohem Tempo auch am Wochenende Anträge zu bearbeiten und zu bewilligen. Ich bin stolz, dass wir gemeinsam mit diesem Engagement kleine und mittlere Unternehmen in NRW in dieser Krise unterstützen können.“
 
Die zwischenzeitlich abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern haben zu Verbesserungen für Antragsteller geführt:
  • Stichtag: 31.12.2019. Ab sofort sind auch Unternehmer, Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Freiberufler antragsberechtigt, die zum 31.12.2019 am Markt tätig waren (zuvor: 1.12.2019).
  • Arbeitslosengeld II: Die NRW-Soforthilfe können nun auch Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten.
  • Gleiches gilt für Studierende und Rentner, die die Voraussetzungen erfüllen und im Haupterwerb eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. 
Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal wirtschaft.nrw/corona