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Nordrhein-Westfalen will Lücken im Übernahmerecht schließen / Minister Voigtsberger: „Wir brauchen für unsere Unternehmen und Beschäftigten vergleichbares Schutzniveau wie andere EU-Staaten“

Übernahmerecht: NRW will Lücken schließen

Um Unternehmen wie Hochtief besser vor feindlichen Übernahmen zu schützen, will Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger Lücken im Übernahmerecht schließen. Dazu hat der Minister einen Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bundesrat eingebracht, das Wertpapier- und Übernahmegesetz entsprechend zu ergänzen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Um Unternehmen wie Hochtief besser vor feindlichen Übernahmen zu schützen, will Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger Lücken im Übernahmerecht schließen. Dazu hat Voigtsberger heute einen Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bundesrat eingebracht, das Wertpapier- und Übernahmegesetz entsprechend zu ergänzen.

„Die Auseinandersetzungen um die geplante Übernahme des Bau­konzerns Hochtief AG haben deutlich gemacht, dass die geltenden Re­gelungen des deutschen Übernahmerechts im Vergleich zur Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten unzureichenden Schutz vor feindlichen Übernahmen bieten“, sagte Voigtsberger im Bundesrat. „Die Landes­regierung Nordrhein-Westfalen hält es deshalb für dringend geboten, die Schutzlücke zu schließen.“

Voigtsberger: „Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir das deutsche Übernahmerecht auf das Schutzniveau anderer EU-Staaten heben. Damit sorgen wir für wirksamen Aktionärsschutz und dafür, dass die deutschen Unternehmen im Wettbewerb mit den europäischen Konkurrenten keinen Nachteilen ausgesetzt sind.“ Ziel der Neuregelung sei es auch, für die von einer feindlichen Übernahme betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Transparenz und Rechts­sicherheit zu schaffen.  

Bislang können Bieter, die ein Übernahmeangebot abgegeben haben, und einen Stimmrechtsanteil von mehr als 30 Prozent an einem Unter­nehmen erworben hatten, beliebig viele Anteile hinzuerwerben, ohne zu weiteren förmlichen Übernahmeangeboten verpflichtet zu sein. „Damit ist es möglich und ganz legal, den mit dem Pflichtangebot beabsich­tigten Schutz der übrigen Aktionäre zu unterlaufen“, so Voigtsberger.

Die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Ergänzung des Übernahme­gesetzes sieht vor, dass Bieter, die mehr als 30 Prozent der Stimm­rechtsanteile erworben haben, den Aktionären jeweils ein Übernahme­angebot unterbreiten müssen, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten zwei oder mehr Prozent hinzuerwerben.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.