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Neues Gesetz ebnet den Weg für die digitale Verwaltung der Zukunft - Digital-Check nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens soll auf Bundesebene übernommen werden

Neues Gesetz ebnet den Weg für die digitale Verwaltung der Zukunft

Minister Pinkwart: Mit einem digitalfreundlichen Recht können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von der Verwaltungs-Digitalisierung profitieren

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen bequem online beantragen. Ein persönliches Erscheinen oder das eigenhändige Unterschreiben von Formularen ist dann nicht mehr erforderlich. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung, das der nordrhein-westfälische Landtag nun beschlossen hat.
Anträge können über das bestehende Serviceportal.NRW (www.meineverwaltung.nrw)  gestellt werden. Außerdem wird es künftig in vielen Bereichen möglich sein, Anträge und Mitteilungen bequem per E-Mail an die Verwaltung zu richten.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Digitale Fortschritte laufen ins Leere, solange Gesetze und Verordnungen lediglich die analoge Welt abbilden und weiter auf Papier-Unterschriften oder persönlichem Erscheinen beharren. Die Landesregierung schafft mit dem Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung nun die Rechtsgrundlagen für eine moderne digitale Verwaltung. Nur wenn unser Recht digitalfreundlich ist, können die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von der Digitalisierung der Verwaltung profitieren.“

Aktuell beläuft sich die Anzahl der mindestens lokal angebotenen Online-Dienste für Einzelleistungen in den Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen auf 2282 und die Zahl der Leistungsbündel auf 331. Ein Leistungsbündel besteht aus mehreren thematisch zusammengehörigen Einzelleistungen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden auf einen Schlag Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und -verordnungen abgebaut. Dadurch wird nicht nur das Verwaltungshandeln effizienter. Auch Unternehmen werden entlastet. Das beschlossene Gesetz enthält außerdem eine Experimentierklausel, nach welcher der Ministerpräsident und die Ministerien des Landes Bereiche festlegen können, in denen sie zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen. Kommunen steht ein Antragsrecht zu, damit die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen Bereiche vorschlagen können, in denen digitale Arbeitsweisen sinnvoll sind.

Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO): „Die Experimentierklausel hilft uns dabei, das Verwaltungsrecht nachhaltig digitalfreundlich auszugestalten. Dabei ist das Antragsrecht der Kommunen zentral. Denn über die Kommunen erreichen uns die praktischen Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Wir werden den Kommunen daher zeitnah praktische Hinweisen zur Nutzung der Experimentierklausel zur Verfügung stellen.“

Zusätzlich sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Landesregierung Anregungen geben können, wenn sie Schriftformerfordernisse in ihrem Alltag erleben, die sie für entbehrlich halten. Hierfür soll zukünftig ein zentrales Meldeverfahren etabliert werden.
 
Das verabschiedete Gesetz ist ein Meilenstein im Gesetzgebungsprogramm der Landesregierung zur Förderung der digitalen Transformation der Verwaltung. Nach der umfassenden Novellierung des E-Government-Gesetzes Mitte 2020 wurde im Frühjahr 2021 die Digitalisierungsprüfung für neue Gesetze eingeführt. Dieser Digital-Check soll nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens auf Bundesebene übernommen werden. Ende 2021 beschloss das Kabinett die Open-Data-Verordnung zur Bereitstellung offener Verwaltungsdaten durch Behörden des Landes.
 
Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung wurde erstmals eine Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger zu einem solchen Vorhaben mithilfe des zentralen Beteiligungsportals des Landes durchgeführt. Nach dem Abschluss der Pilotierung wird das Portal „Beteiligung.NRW“ nunmehr im E-Government-Gesetz NRW verankert, um darüber im Regelfall alle elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen und die rechtssichere Produktivsetzung Ende Februar 2022 zu gewährleisten. Ab diesen Zeitpunkt steht das Portal allen Behörden des Landes und der Kommunen kostenlos für ihre Beteiligungsverfahren zur Verfügung (www.beteiligung.nrw.de).