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Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens beschließt die Landesregierung die Änderung des Landesentwicklungsplans

Titelbild Landesplanung

Kabinett beschließt Änderungen des LEP

Pinkwart: Wir geben den Kommunen mehr Spielraum, um attraktive Flächen für Bauen und Gewerbe auszuweisen

Um den Kommunen mehr Spielraum zur Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe zu geben, hat das Kabinett am 17. April 2018 Planänderungen auf den Weg gebracht, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte. Insgesamt gingen mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen, Fachbehörden und Verbände ein. Nach Auswertung dieser Anregungen hat das Kabinett heute die Änderung des LEP NRW beschlossen.
Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Welche Spielregeln gelten für die Nutzung der Windenergie? Welche Entwicklungschancen gibt es für das rheinische Braunkohlerevier? Wie kann ein sparsamer Flächenverbrauch sichergestellt werden? Zentrale Grundlage für diese und andere Fragen der Raumplanung ist der Landesentwicklungsplan LEP NRW.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit der LEP-Änderung ermöglichen wir wirtschaftliches Wachstum und Flexibilität bei der Baulandausweisung. Damit geben wir Regionen und Kommunen dringend benötigte Entscheidungsspielräume, um bestehenden Unternehmen attraktive Bedingungen zu bieten und Neuansiedlungen zu erleichtern. Dies erlaubt, die guten Lebensbedingungen in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest weiterzuentwickeln.“
 
Zentrale Inhalte der LEP-Änderung sind:
  • Flächenausweisung im ländlichen Raum: Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden.
  • Bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung: Städte und Gemeinden können auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen. Dessen ungeachtet sichern die Regelungen des LEP auch weiterhin eine flächensparende Nutzung des Raumes.
  • Strukturwandel im Rheinischen Revier: Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt, die Region kann so die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern.
  • Regeln für die Windkraftnutzung: Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Das wird die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöhen. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
  • Sparsamer Flächenverbrauch: Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist. Da der bisherige 5 Hektar-Grundsatz sich aber als unwirksames Instrument erwiesen hat, wird er im neuen LEP NRW gestrichen.

Das Nachhaltigkeitsziel des Bundes sieht vor, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken. Dazu wird die Landesregierung unter Federführung des MULNV adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln.
 
Zum weiteren Verfahren: Die geplante Änderung des LEP NRW geht nun in den Landtag. Stimmt dieser zu, kann sie in Kraft treten.