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Minister Voigtsberger: VRR und DB Regio müssen Lösungen im Sinne der Fahrgäste suchen

VRR und DB Regio müssen Lösungen im Sinne der Fahrgäste suchen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonen­verkehr mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland unvereinbar ist. Die Vertragsparteien Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio sind nun gefordert auszuloten, wie es unter den vom OLG Düs­seldorf und dem Bundesgerichtshof gesetzten Rahmenbedingungen weiter gehen kann.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Der Bundesgerichtshof hat am heute (8. Februar 2011) entschieden, dass eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonen­verkehr mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland unvereinbar ist. Die Vertragsparteien Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio sind nun gefordert auszuloten, wie es unter den vom OLG Düs­seldorf und dem Bundesgerichtshof gesetzten Rahmenbedingungen weiter gehen kann. „Das Gericht hat Klarheit geschaffen“, sagte Ver­kehrsminister Harry K. Voigtsberger. „Den VRR wird das Urteil vor er­hebliche Probleme stellen. Ich erwarte vom VRR und der DB Regio, dass sie sich wieder zusammensetzen und nach konkreten Lösungen im Interesse der Fahrgäste suchen. Beide tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Kundinnen und Kunden im Gebiet des VRR, daran hat die heutige Gerichtsentscheidung absolut nichts geändert“, so der Minister weiter.

Nach dem verlorenen Prozess beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Dezember 2008) war der VRR finanziell nicht mehr in der Lage, die der DB Regio NRW bis 2018 vertraglich zustehenden Zahlungen vollständig zu leisten. Es drohten Kürzungen beim Verkehrsangebot und höhere Belastungen der Kommunen und Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet. Vor diesem Hintergrund einigten sich die Parteien mit Hilfe eines exter­nen Moderators im Jahr 2009 außergerichtlich. Dabei kam die DB dem VRR bei seinen Zahlungsverpflichtungen entgegen, im Gegenzug sollte der Vertrag hinsichtlich der S-Bahn um fünf Jahre verlängert werden.

Zudem hat das Land im Rahmen des Vergleichs mit finanzieller Hilfe dafür gesorgt, dass den Fahrgästen im Regionalverkehr bessere Ver­bindungen und mehr Sitzplätze im neuen RE-Konzept zur Verfügung stehen. „Das RE-Konzept darf durch den VRR nicht in Frage gestellt werden. Der Fahrplan ist angepasst, die zusätzlichen Wagen sind be­stellt, die Loks im Umbau – da darf es kein Zurück geben“, betonte Voigtsberger.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.