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Minister Voigtsberger: Einhaltung der LEG-Sozialcharta hat hohe Bedeutung für die Landesregierung

Mieterschutz: LEG-Sozialcharta hat hohe Bedeutung

Die Vorgaben der Sozialcharta für den Schutz der Mieterinnen und Mieter und der Beschäftigten der LEG haben für die Landesregierung hohe Bedeutung, betont Bauminister Voigtsberger: „Wir werden uns weiterhin für eine Auslegung der Sozial­charta einsetzen, die ein Höchstmaß an Schutz für die Betroffenen sicherstellt."

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Die Vorgaben der Sozialcharta für den Schutz der Mieterinnen und Mieter und der Beschäftigten der LEG haben für die Landesregierung hohe Bedeutung. Das betonte Bauminister Voigtsberger heute in Düsseldorf. „Wir werden uns weiterhin für eine Auslegung der Sozial­charta einsetzen, die ein Höchstmaß an Schutz für die Betroffenen sicherstellt“, sagte Voigtsberger.

Derzeit lägen keinerlei Anhaltspunkte vor, dass die LEG die umfang­reichen Schutzbestimmungen der auf zehn Jahre geschlossenen Sozialcharta nicht einhält. „Da dem Unternehmen im Falle des Ver­stoßes gegen Verpflichtungen der Sozialcharta empfindliche Strafen drohen, liegt es im Eigeninteresse der LEG, alle Vorgaben einzuhalten“, erklärte der Minister.

Über die Sozialcharta ist der neue Eigentümer verpflichtet, pro Jahr12,50 Euro pro Quadratmeter in den Wohnungsbestand zu investieren. Welche Investitionsmaßnahmen er im Rahmen dieser Verpflichtungen umsetzt, steht allerdings in seinem unternehmerischen Ermessen. Ein individueller Anspruch von Mietern auf Renovierung ihrer Wohnung oder ihrer Wohnsiedlung besteht nicht.

Der Erfolg des Stadtumbaus in Dorsten-Wulfen-Barkenberg ist bereits gut sichtbar: Durch Abriss und Rückbau von 294 Wohnungen sowie die Modernisierung von 164 Wohnungen hat sich das Bild des Stadtteils grundlegend verbessert. Im ersten bis dritten Förderabschnitt investiert die Öffentliche Hand 11,6 Millionen Euro. Die LEG investiert rund 8,7 Millionen Euro (inklusive der Buchwertverluste).

Im vierten Förderabschnitt, dem Rückbau der Schieferhäuser am Himmelsberg, wären für die LEG deutlich höhere Belastungen auf­getreten als ursprünglich vorgesehen. Daher hat sich die LEG nach intensiven Prüfungen entschieden, die Wohnungen der Schieferhäuser im Bestand zu halten und zu bewirtschaften. Dies ist eine im freien unternehmerischen Interesse der LEG stehende Entscheidung, die weder einen Verstoß noch eine Abkehr von den Regeln der Sozialcharta darstellt.

Die LEG stellt in Dorsten-Wulfen-Barkenberg mit ihrer finanziellen Unterstützung die Weiterführung des Stadtteilbüros sicher und führt alle weiteren im Stadtteil bereits angestoßenen sozialen Maßnahmen weiter.

Für Dortmund-Wickede arbeitet die LEG derzeit an einem Konzept, das auch das in der Siedlung befindliche Nahversorgungszentrum beinhal­tet.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.