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Meistergründungsprämie NRW – Landesregierung stellt für Existenzgründungen im Handwerk 13,5 Millionen Euro bereit

Meistergründungs-Prämie NRW

Minister Pinkwart: Mit der Neufassung der Prämie wird das Gründen einfacher und finanziell attraktiver

Gründen wird für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen nicht nur einfacher, sondern finanziell auch attraktiver: Die Förderung wird von bislang 7.500 Euro auf bis zu 10.500 Euro erhöht. Insgesamt stehen mit der Neufassung der Meistergründungsprämie NRW im Landeshaushalt in den nächsten drei Jahren 13,5 Millionen Euro bereit.
Gefördert werden Meisterinnen und Meister, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Junge Unternehmen meistern große Herausforderungen – gerade auch in Zeiten wie diesen. Wir möchten Meisterinnen und Meister im Handwerk ermutigen, ihre innovativen Ideen und Konzepte zu verwirklichen und den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Meistergründungsprämie, auf die Gründerinnen und Gründer seit 25 Jahren setzen, ist dabei ein wichtiger Baustein. Mit der Neufassung der Prämie machen wir das Gründen unkomplizierter und finanziell noch attraktiver und geben dem Gründungsgeschehen im Handwerk damit neue Impulse.“
 
Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags: „Die Meistergründungsprämie macht viele Betriebsgründungen oder -übernahmen im Handwerk erst möglich. Ein Zuschuss, der Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht nur erhält, sondern ­vor allem auch neue schafft. Daher sind wir sehr froh, dass das Wirtschaftsministerium die Meistergründungsprämie fortführt und gleichzeitig die Förderbedingungen weiter verbessert. Handwerk hat Zukunft und Gründung im Handwerk lohnt sich - das sind die starken Botschaften dieser Prämie. Die jungen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern haben gute wirtschaftliche Perspektiven und sind echte Vorbilder. Gut, dass unser Land sie tatkräftig bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit unterstützt.“
 
Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie ist eines der erfolgreichsten Instrumente der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 18.000 Existenzgründungen wurden damit im Handwerk gefördert, rund 69.000 Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze wurden geschaffen oder gesichert.
 
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Information zur neuen Meistergründungsprämie sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (www.lgh.nrw).