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Landesregierung will Forschung und Entwicklung steuerlich fördern und Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver machen

Land startet Bundesratsinitiative zur steuerlichen Förderung von Start-ups und Mittelstand

Die Landesregierung will Unternehmen entlasten, Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver gestalten und Innovationen durch steuerliche Anreize unterstützen. Dazu kündigte Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Berlin eine Gesetzesinitiative an, die Nordrhein-Westfalen am 6. Juli in den Bundesrat einbringen will.
Minister Pinkwart sagte: „In Deutschland wird schon viel zu lange über die steuerliche Forschungsförderung diskutiert. Jetzt ist es Zeit zu handeln. Deshalb wollen wir fiskalische Spielräume nutzen, um Freiräume für innovative Unternehmen und Start-ups zu schaffen. Neben unsere Entfesselungsoffensive soll deshalb nun auch die Entlastung treten: Wir wollen Anreize für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung, großzügigere Sofortabschreibungen, damit die Unternehmen beispielsweise ihre IT-Ausrüstungen schnell und unbürokratisch erneuern können. Und wir wollen beste Bedingungen für Start-ups schaffen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Dazu schlagen wir eine drastische Anhebung der Freibeträge für Mitarbeiterbeteiligungen vor, damit die Belegschaft von den Wertsteigerungen profitieren kann.“

Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen im Überblick:

Unterstützung von Start-up Unternehmen

Die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden. Das macht Start-ups als Arbeitgeber attraktiver und steigert die Motivation der Belegschaft, sich gemeinsam für einen gesteigerten Unternehmenswert zu engagieren. 

Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung

International verfügen 29 der 35 OECD-Länder über eine oder mehrere steuerliche Maßnahme zugunsten von Forschung und Entwicklung. Nun soll Deutschland nachziehen: Die Landesregierung fordert eine steuerliche Gutschrift für Unternehmen auf ihre forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten in Höhe von zehn Prozent. Durch eine Verrechnung mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer können Start-ups unkompliziert und schnell ihre Liquidität verbessern. 

Höhere Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Auch bei den Sofortabschreibungen sollen Unternehmen entlastet werden: Die Landesregierung möchte die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1000 Euro anheben. Einfache und unkomplizierte Sofortabschreibungen würden besonders den Mittelstand entlasten, zum Beispiel bei der schnellen Erneuerung der IT-Ausstattung.