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Landesregierung startet digitales Servicekonto und bittet die Öffentlichkeit um Vorschläge zum Bürokratieabbau

Landesregierung startet digitales Servicekonto

Minister Pinkwart: Wir wollen die Verwaltung digitalisieren und vereinfachen – mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger

Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen will bürgerfreundlicher werden und ihre Angebote ausweiten. Welche Vorgänge können zukünftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden? Wo ist künftig noch eine Unterschrift nötig und wann muss man persönlich erscheinen? Dazu können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände ab sofort unter www.egovg.nrw.de Vorschläge machen.
Neu steht den Bürgern auch das Servicekonto.NRW zur Verfügung. Mit einem einzigen digitalen Konto können zukünftig sämtliche Verwaltungsangebote von Land und Kommunen genutzt werden. Mittels der einmaligen Eingabe von Identitäts- und Stammdaten lassen sich Online-Formulare automatisch vorausfüllen, was die Erfassung vereinfacht und die Verarbeitungszeit verkürzt.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit der Einführung des bedarfsorientierten und freiwilligen Servicekontos bauen wir die Hürden bei der Nutzung digitaler Angebote ab. Um die Verwaltung darüber hinaus weiter zu vereinfachen, unnötige Bürokratie abzuschaffen und Behördengänge zu reduzieren, haben wir einen Aufruf im Rahmen des Programms ‚Digitale Verwaltung NRW‘ gestartet. Herzlich laden wir dazu die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme ein.“

Hartmut Beuß, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik: „Das sogenannte Normenscreening NRW ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Landesverwaltung. Ziel ist, möglichst viele Vorgänge elektronisch abzuwickeln, um die Kommunikation mit den Behörden ortsunabhängig und zeitlich flexibel zu gestalten.“

Bis zum 5. November 2017 können Interessierte sich am Normenscreening NRW online beteiligen. Die Landesregierung prüft dann, in welchen Vorschriften auf die Schriftform oder auf das persönliche Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann. Das Projekt folgt damit dem Auftrag, der sich aus dem E-Government-Gesetz des Landes ergibt.