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Landesregierung, Stadt Recklinghausen und RAG wollen Trainingsbergwerk erhalten

Landesregierung, Stadt Recklinghausen und RAG wollen Trainingsbergwerk erhalten

Das Wirtschaftsministerium, die Stadt Recklinghausen und die RAG setzen sich für den Erhalt des Trainingsbergwerks in Recklinghausen-Süd ein. Das erklärten Wirtschaftsminister Garrelt Duin, Oberbürgermeister Christoph Tesche und RAG-Direktor Stefan Hager bei einem Besuch.

Minister Duin: „Die Anlage ist in dreierlei Hinsicht ein Gewinn: Zum einen vermittelt sie ein faszinierend realistisches Bild von der Welt unter Tage und wird sich zu einem touristischen Anziehungspunkt entwickeln, der über die Region hinaus strahlt. Zudem können Bergbauzulieferer auch nach dem Ende der Steinkohlenförderung ihren weltweiten Kunden die Qualität der Maschinen demonstrieren. Schließlich erhalten wir den Filmschaffenden eine sehr beliebte Kulisse.“

In der ursprünglich als Bunker genutzten Einrichtung innerhalb einer Halde wurde der Bergbau original nachgebildet: Die Anlage umfasst 1.200 Meter Strecke, unterschiedliche Gewinnungseinrichtungen, Streckenvortriebe und einen 17 Meter tiefen Schacht. Interesse an der Nutzung angemeldet haben nordrhein-westfälische Bergbaumaschinenhersteller - gemeinsam mit dem Netzwerk Bergbauwirtschaft der EnergieAgentur NRW. Sie wollen Maschinen testen und Schulungen durchführen.

Auch für Forschungsvorhaben bietet das Trainingsbergwerk gute Bedingungen: Hier entwickelte ein internationales Konsortium unter Federführung der RWTH Aachen ein Kollisionswarnsystem für den Bergbau. Und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt testete in Kooperation mit der RAG ein Schachtinspektionssystem mit Hightech-Modulen für den Altbergbau.

Darüber hinaus diente die Einrichtung als Location für Filmaufnahmen. Gedreht wurden hier u.a. Szenen für „Das Wunder von Bern“, „Alarm für Cobra 11“ oder „Der letzte Bulle“.

Heute empfängt das Trainingsbergwerk rund 6.000 Besucher pro Jahr. Der Tourismus profitiert von günstigen Bedingungen: Anders als bei regulären Grubenfahrten sind die Altersbegrenzungen aufgehoben und der Explosionsschutz muss nicht beachtet werden.