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Landesregierung legt Entfesselungspaket zum Abbau von Bürokratie auf Bundesebene vor

Entfesselungspaket VI

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran.

Mit dem Dienstag, (6. Oktober) vorgelegten Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt die Landesregierung 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg.

Ministerpräsident Armin Laschet und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellten die Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

Ministerpräsident Armin Laschet: „ Die Europäische Union, Bund und die Länder haben umfangreiche Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Nun gilt es, die Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten und unkomplizierte Regelungen zu bieten. Dazu müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen zum Bürokratieabbau entwickelt und umgesetzt werden.” Laschet weiter: „Mehr Tempo bei Planungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung, einen optimalen Rahmen für Gründer und deutlich mehr Mut und Tempo bei der Digitalisierung: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Seit Amtsantritt in 2017 haben wir mit unseren Entfesselungspaketen fast 60 unnötige Regelungen vereinfacht und gestrichen, um der Wirtschaft in unserem Land neue Impulse zu verleihen. Eine solche Entfesselung brauchen wir auch im Bund.”
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Fast 90 Prozent aller Investitionen kommen von privaten Unternehmen. Wenn wir das unternehmerische Potenzial auch in der Krise freisetzen wollen, brauchen wir neben Konjunkturprogrammenunkomplizierte Regelungen und die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Durch die Vorschläge der Landesregierung setzen wir die Reihe der Entfesselungspakete fort und konzentrieren uns dabei auf Bundesregelungen. Mit schlanken Verfahren schaffen wir damit ein starkes Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“
 
Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge. Diese konzentrieren sich auf und umfassen exemplarisch:

  • Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
  • Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
  • Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
  • Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
  • Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
  • Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
  • Schnellere Planungsverfahren (6)
  • Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
  • Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
  • Meldeerleichterungen im Energierecht (2) 

Die Forderungen Nordrhein-Westfalens im Einzelnen

Belastungsmoratorium für Spielräume kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssen auf den Prüfstand, um die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Ein einfaches Herrenoberhemd durchläuft etwa 140 Schritte vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Durch das Lieferkettengesetz würde ein deutscher Mittelständler nun für jeden dieser Schritte haften.
  • Auf neue Steuern wie etwa eine Vermögenssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer verzichten. Steuererhöhungen etwa bei der Körperschaftssteuer sollen unterbleiben. 

Anpassungen im Arbeitsrecht für sichere Arbeitsplätze in der Krise

  • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten von 450 Euro auf 530 Euro sorgt dafür, dass bei steigenden Mindestlöhnen nicht immer weniger Stunden gearbeitet werden dürfen.
  • Flexible Arbeitsmodelle dürfen nicht durch eine bürokratische Überregulierung der Arbeitszeiterfassung gefährdet werden. Digitale, manipulationssichere Lösungen zur Arbeitszeiterfassung bieten sich an, um den administrativen Aufwand niedrig zu halten.
  • Mehr Möglichkeiten bei den sachgrundlosen Befristungen erleichtern Unternehmen bei Unsicherheiten zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Neueinstellungen und schaffen damit Arbeitsplätze. 

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

  • Doppelte und dreifache Datenabfragen durch verschiedene Stellen sollen durch die Digitalisierung und Modernisierung von Registern entfallen. Auch Statistikpflichten sollen reduziert werden.
  • Möglichst alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen sollen über die Länderportale wie etwa das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt werden können. 

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

  • Durch verkürzte Instanzenzüge und Klagebegründungsfristen, Reduzierungen von missbräuchlichen Verbandsklagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen bei kleineren Vorhaben können Planungs- und Genehmigungsprozesse optimiert werden.
  • Corona-bedingte Erleichterungen bei Erörterungsterminen und öffentlichen Auslegungspflichten in Planfeststellungsverfahren sollen bis 2022 verlängert werden.