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Land informiert zum weiteren Verfahren der Modellregionen für das digitale Pandemiemanagement

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Land informiert zum weiteren Verfahren der Modellregionen für das digitale Pandemiemanagement

Der Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021 räumt Ländern die Möglichkeit ein, in ausgewählten Regionen unter strengen Auflagen zeitlich befristete Modellprojekte für einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu erproben, um die pandemiesichere Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen.
Das Land wird nach Ostern hierzu sechs bis acht Kommunen auswählen. Besonderes Gewicht liegt auf der digitalen Unterstützung in den drei Bereichen Kontaktnachverfolgung, Impfung und Testung. Den Kriterienkatalog hat gestern (30. März 2021) Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart vorgestellt.
 
Minister Pinkwart: „Die Digitalisierung schafft Mehrwert. Sie schafft Räume, in denen wir uns sicher bewegen können. Mit dem heutigen Aufruf wollen wir an die guten Vorarbeiten auf allen Ebenen anknüpfen. Es haben sich bereits mehr als 40 Kommunen bei uns gemeldet und uns informell ihre Ideen und Konzepte für eine Professionalisierung des digitalen Pandemiemanagements vor Ort präsentiert. Dieses Engagement wollen wir nutzen und an ausgewählten Projekten beispielhaft prüfen, wie uns das digital gestützte Pandemiemanagement in den kommenden Monaten helfen kann, schrittweise gesellschaftliches Leben unter Pandemiebedingungen und mit aller gebotenen Vorsicht zu ermöglichen.“
 
Bei den Vorhaben geht es zunächst darum, innovative Wege des pandemiesicheren Betriebs klar abgrenzbarer Bereiche auf ihre Umsetzbarkeit zu erproben – bei gleichzeitiger Einhaltung der Grundregeln des Infektionsschutzes, dem Einsatz von Tests und digitaler Tools. Das können Sport-, Jugend- und Freizeiteinrichtungen sein, Bühnen und andere Kulturstätten oder Einkaufszentren.
 
Das Land hat gestern die vielen interessierten Kommunen über die strengen Bedingungen für die digitalen Modellprojekte informiert. Zu den Kriterien zählen unter anderem:
  • Die interessierten Kommunen müssen umfassende digitale Kompetenzen mitbringen, zum Beispiel Start-ups, die Digitalwirtschaft und Hochschulen einbinden oder eng mit digitalen Dienstleistern zusammenarbeiten.
  • Die Kommunen sollen IRIS-kompatible Corona-Registrierungs-Apps nutzen, das Gesundheitsamt soll zur Nachverfolgung die Software SORMAS aktiv einsetzen, die Testzentren sollen über eine gute IT-Ausstattung verfügen.
  • Die Städte und Gemeinden sollen ihr Vorhaben selbst finanzieren, auch örtlich wissenschaftlich begleiten und Krankenhäuser, Ärzte und Labors einbeziehen.
  • Es wurden klare Abbruchkriterien festgelegt. Dazu zählen: Gegenüber dem Landesdurchschnitt erheblich steigende Inzidenzen oder unklare, nicht zuzuordnende Infektions-Cluster. Schließlich können auch die begleitenden Wissenschaftler das Projekt abbrechen.
Minister Pinkwart: „Wir haben in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche Zuschriften aus allen Teilen des Landes erhalten. Das zeigt, mit welchem Engagement überall an Strategien gearbeitet wird, öffentliches Leben wieder zu ermöglichen. Die Kommunen, die nach Durchsicht des Kriterienkatalogs feststellen, dass sie möglicherweise nicht alle Aspekte in ihrer bisherigen Interessensbekundung berücksichtigt haben, können im Laufe des Mittwochs noch ‚nachschärfen‘.“
 
Das Land wird über die ausgewählten Projekte in der Woche nach Ostern entscheiden und zum weiteren Vorgehen informieren. Ende April soll in Abhängigkeit vom Start der ausgewählten Modellprojekte eine erste Zwischenbilanz gezogen werden. Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. wird die Vorhaben wissenschaftlich begleiten. Best Practice-Beispiele, die sich bewährt haben, können unter geeigneten Umständen weitergeführt und mit anderen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen geteilt werden.