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Land baut Förderprogramm Emissionsarme Mobilität weiter aus

Land baut Förderprogramm Emissionsarme Mobilität weiter aus

Minister Pinkwart: Wichtiger Beitrag zur Minderung von Emissionen in unseren Städten

Die Förderung der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen wird um drei weitere Förderbereiche ergänzt: Ab heute unterstützt das Land auch den Kauf von Elektrolastenrädern, professionelle Beratungen zur Umsetzung von emissionsarmen Mobilitätslösungen in Unternehmen sowie das Leasing von E-Fahrzeugen in Kommunen.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu unterstützen, möchten wir eine besonders große Zielgruppe mit unseren stark nachgefragten Förderprogrammen erreichen. Mit der weiter ausgebauten Förderung setzen wir zusätzliche Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, auf klimaschonende elektrische Antriebe umzusteigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Schadstoffemissionen in unseren Städten.“
  • Konkret erhalten Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf eines Elektrolastenrads bis zu 30 Prozent des Kaufpreises dazu, für Kommunen sind sogar 60 Prozent der Anschaffungskosten förderfähig.
  • Vermieter von mehr als drei Wohneinheiten, Flottenbetreiber mit mehr als vier Fahrzeugen sowie Arbeitgeber mit mehr als vier Stellplätzen erhalten außerdem attraktive Zuschüsse vom Land. Lassen sie sich von Experten Konzepte erstellen, wie sie ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellen oder die Ladeinfrastruktur ausbauen können, zahlt das Land für diese Leistung einen Zuschuss von maximal 15.000 Euro.
  • Die dritte neue Förderung kommt Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die Elektrofahrzeuge leasen möchten. Hier übernimmt das Land bis zu 40 Prozent, bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen bis zu 60 Prozent des Neupreises, die als Anzahlung bei Beginn des Leasingvertrags geleistet werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet damit nun in seinem Landesprogramm Emissionsarme Mobilität ein sehr umfangreiches Förderportfolio im Bereich Elektromobilität sowohl für Privatleute als auch für Kommunen und Unternehmen an. Die aktuell verfügbaren Förderungen im Überblick:

Privatpersonen:

  • Förderung von Ladeinfrastruktur (z.B. Wallbox). Hier übernimmt das Land NRW bis zu 50 Prozent der Kosten bis 1.000 Euro.
  • Förderung von Elektro-Lastenrädern in Kommunen mit Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen mit bis zu 30 Prozent (max. 1.000 Euro) der Kosten

Kommunen:

  • Umsetzungsberatung Elektromobilität: Gefördert werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten (maximal 24.000 Euro)
  • Anschaffung von Batterieelektrofahrzeugen: Förderung bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro)
  • Anschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen: Förderung bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 60.000 Euro)
  • Anschaffung von Elektro-Lastenrädern: bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 4.200 Euro)
  • Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: für eine Wallbox bis zu 80 Prozent der Ausgaben (maximal 1.600 Euro); für eine Ladesäule bis zu 80 Prozent (maximal 4.800 Euro pro Ladepunkt)
  • Leasing von Elektrofahrzeugen: Förderhöhe orientiert sich am Neupreis, der als Anzahlung zu Beginn des Leasings geleistet werden muss

Unternehmen:

  • Umsetzungsberatung Elektromobilität: Gefördert werden maximal 50 Prozent der Kosten (maximal 15.000 Euro).
  • Anschaffung von Elektrolastenrädern: bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 2.100 Euro)
  • Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine Wallbox (maximal 1.000 Euro); für eine Ladesäule (maximal 3.000 Euro pro Ladepunkt).
  • Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Ladesäulen für Handwerker und Unternehmen. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben (maximal 5.000 Euro je Ladepunkt).
Weitere Informationen zu allen Förderprogrammen finden Sie unter: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/