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Kabinett verabschiedet Novelle des Windenergie-Erlasses

Kabinett verabschiedet Novelle des Windenergie-Erlasses

Minister Pinkwart: Wir stärken die kommunale Planungshoheit und sichern einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz

Die Landesregierung hat die Novelle des Windenergie-Erlasses beschlossen. Zuvor hatte das Wirtschafts- und Energieministerium Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbände angehört und ihre umfassenden Stellungnahmen ausgewertet. „Ich bin froh, dass wir mit der Einbeziehung des Wissens und der Erfahrung der Praxis so vielfältigen Input bekommen haben. Dies trägt zur Qualität des Erlasses bei“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Ziel der Novelle ist die Neuausrichtung des Ausbaus der Windenergie. Minister Pinkwart: „Unser Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu stärken und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ein 1.500 Meter Abstand zu reinen Wohngebieten eingeführt wird. Denn nur so können wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende weiter erhalten. Hierzu wollen wir auch das Repowering – also den Ersatz älterer durch leistungsfähigere und emissionsärmere Windenergieanlagen – unterstützen.”

Mit der Änderung sollen die im Windenergie-Erlass rechtssicher umsetzbaren Anpassungen vorgenommen werden. Weitere Schritte werden folgen:

  • So hat die Landesregierung am 7. Mai das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen eingeleitet.
  • Außerdem strebt sie eine Änderung bundesrechtlicher Vorgaben an, um alle Ziele des Koalitionsvertrags von CDU und FDP rechtsverbindlich umzusetzen.
Der Windenergie-Erlass wird dann an die jeweils neue Rechtslage angepasst.

Die Landesregierung will mit dem Erlass die Kommunen in ihrer Planungshoheit unterstützen: Er zeigt auf, wie sie der Umzingelung von Siedlungen vorbeugen können. Die Novelle stärkt auch den Landschaftsschutz und belässt den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise mehr Spielraum als bisher. Im Hinblick auf einen Abstand von 1.500 Meter zu reinen Wohngebieten wurde ein Fallbeispiel aufgenommen, das zeigt, welche Lärmschutzanforderungen an einen Windpark durchschnittlicher Größe zu stellen sind. Zudem erfolgt der Hinweis auf die geplante Änderung des LEP mit einem Grundsatz für einen planerischen Mindestabstand zu reinen Wohngebieten von 1.500 Meter.

Der „Erlass zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und tritt damit in Kraft.