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Kabinett bringt neues E-Government Gesetz auf den Weg
Minister Pinkwart: Nordrhein-Westfalen beschleunigt Digitalisierung der Verwaltung, um Bürgern und Unternehmen Behördengänge zu ersparen
Die Landesregierung will die Verwaltung schneller und umfassender digitalisieren, um Behördengänge überflüssig zu machen. Das beschloss das Kabinett bei seiner auswärtigen Sitzung in Berlin (am Dienstag, 10. September 2019). Nach ihrem Willen soll die vollständige Digitalisierung um sechs Jahre auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden. Das Kabinett leitete den Entwurf den Verbänden zur Anhörung zu.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
Die Ziele im Einzelnen:„Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen den komfortablen digitalen Service bieten, den sie von ihren Online-Geschäften gewohnt sind. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen die umfassendste Verwaltungsreform der Nachkriegszeit gestartet und stecken nun schon mittendrin. Gleichzeitig vereinfachen wir unsere Prozesse, ermöglichen mobile Arbeit und bieten den Beschäftigten im öffentlichen Dienst so einen modernen familienfreundlichen Arbeitsplatz.“
- Vorziehen: Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2025 statt 2031
- Erweitern: Umfassendere Anwendung des Gesetzes insbesondere durch Aufnahme des gesamten Hochschulbereichs
- Öffnen: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf einer digitalen Plattform kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
- Vereinfachen: Überprüfung von Rechtsvorschriften des Landes, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen.
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