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Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Arbeitsminister Laumann und Wirtschaftsminister Pinkwart berichten gemeinsam mit der Generalzolldirektion über die ersten landesweiten Aktionstage

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben vom 7. bis 11. Oktober die ersten „landesweiten Aktionstage“ stattgefunden. Rund 500 Einsatzkräfte waren an den Kontrollen beteiligt, die dieses Jahr die Baubranche zum Ziel hatten: mit dabei waren Zollbeamte, Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden und Institutionen, darunter die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Polizei, Ausländerbehörden und Rentenversicherung sowie die Handwerkskammer Münster und die Kreishandwerkerschaft Steinfurt.
Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt 233 Baustellen mit rund 1.500 Beschäftigten.
 
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans-Josef Haas, hatten im September 2018 bei der Veranstaltung „Standorte in NRW stärken. Gemeinsam gegen Schwarzarbeit!“ die Durchführung gemeinsamer Aktionstage vereinbart.
 
Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften (u.a. Schutzkleidung, Absturzsicherungen, Gerüstverankerungen, Gefahrstoffe). Ca. 90 Prozent der kontrollierten Baustellen waren aus Sicht des Arbeitsschutzes mängelbehaftet. Die Top-Mängel sind fehlende Absturzsicherungen und mangelhafte Gerüste (insgesamt 1.932 festgestellte Mängel), gefolgt von unsicheren Verkehrswegen, fehlenden Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie fehlenden sanitären Einrichtungen und Waschgelegenheiten. Zudem war von insgesamt vier kontrollierten Unterkünften in der Aktionswoche eine in einem menschenunwürdigen Zustand. Aufgrund gravierender Arbeitsschutzmängel wurde bei ca. 25 Prozent der kontrollierten Baustellen die Weiterarbeit in Teilbereichen durch die Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung komplett untersagt.
 
„Wer Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält, setzt Leben und Sicherheit der Menschen aufs Spiel. Das gilt gerade auf Baustellen und muss deshalb für die Verantwortlichen Konsequenzen haben. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bedrohen die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Leidtragende seien dabei sowohl die Beschäftigten als auch die gesetzeskonform handelnden Arbeitgeber. Denn in der Regel gehe Schwarzarbeit mit Lohndumping und unzureichenden Arbeitsbedingungen einher. Laumann: „Es gilt die Betriebe zu schützen, die für gute Arbeit stehen. Das zeigt, wie wichtig solche gemeinsamen Kontrollaktionen sind.“
 
Die Bediensteten der Kommunen fanden bei den Kontrollen rund 120 Anhaltspunkte für Verstöße nach der Handwerks- und Gewerbeordnung. Hierzu zählen beispielsweise die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne die Eintragung in die Handwerksrolle, eine unterlassene Gewerbeanzeige oder das Fehlen der Reisegewerbekarte. Im Nachgang werden entsprechende Verfahren gegen die Betroffenen eingeleitet.
 
Minister Pinkwart sagte: „Durch derartige Verstöße wird ein fairer Wettbewerb verhindert. Deshalb betrachten wir die Bekämpfung der Schwarzarbeit auch als Teil der Wirtschaftsförderung. Die fortschreitende Digitalisierung stellt alle zuständigen Behörden zusätzlich vor neue Herausforderungen. Es ist daher besonders wichtig, dass unsere Behörden Hand in Hand arbeiten. Durch die erste gemeinsame Aktion haben wir gezeigt, dass mit vereinten Kräften viel bewirkt werden kann. Unser Ziel ist es, auch die zunehmend organisierten Erscheinungsformen wirksam zu bekämpfen.“
 
Für die Bediensteten der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ergaben sich in 106 Fällen Hinweise darauf, dass die vorgeschriebenen Mindestlöhne nicht gezahlt werden, und in 75 Fällen wird geprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in richtiger Höhe abgeführt wurden. Darüber hinaus wurden in 84 Fällen Anhaltspunkte für aufenthaltsrechtliche Verstöße, in 38 Fällen Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit, sowie in neun Fällen Anhaltspunkte für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung festgestellt. Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurden zahlreiche Verstöße gegen die Sofortmeldungspflicht, die Pflicht zur Mitführung von Ausweispapieren etc. aufgedeckt.
 
Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, lobte die Zusammenarbeit der Behörden: „Diese landesweite Kontrollaktion mit großem Personaleinsatz, aber auch mit entsprechenden Erfolgen zeigt, dass der Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung gemeinsam viel besser funktioniert. Wir setzen daher auf Kooperation und beteiligen uns gerne an solchen Aktionen.“
 
Zu Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben gerne die Pressestellen der Bezirksregierungen Auskunft.