© MWIDE NRW / R.Sondermann
Gründerstipendium. NRW: Minister Pinkwart übergibt 1000. Stipendium
Mehr als 1100 nordrhein-westfälische Gründerinnen und Gründer sind für die Förderung durch das begehrte Gründerstipendium vorgeschlagen. Ihre spannenden und innovativen Geschäftsideen haben sie in knapp 200 landesweiten Jury-Sitzungen vorgestellt. Bei einem Treffen mit Gründerteams des Landes hat Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart den Bescheid für das 1000. Stipendium übergeben.
Die Stipendiatin Marina Billinger aus Düsseldorf betreibt mit Leroma eine nachhaltige Online-Plattform zum verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmittelrohstoffen.
Minister Pinkwart: „Ich bin stolz auf die Kreativität und den Tatendrang, den unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten versprühen. Wir wollen ihre erfolgversprechenden Gründungsideen mit zusätzlichem Kapital unterstützen und den Gründungsteams Freiraum bieten, damit sie erfolgreich sein können. Mit unserem Angebot sprechen wir auch immer mehr Gründerinnen an: Die Anzahl der Stipendiatinnen liegt inzwischen bei rund 22 Prozent.“
Mit dem zum 1. Juli 2018 gestarteten Gründerstipendium.NRW fördert die Landesregierung alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit 1000 Euro für die Dauer von zwölf Monaten. Die vielfältigen Gründungsideen umfassen neue Angebote innovativer Produkte und Dienstleistungen, die teils auch soziale und ökologische Aspekte behandeln wie etwa Coachings zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Fokus stehen besonders innovative Technologien, wie zum Beispiel die effiziente Herstellung und Verarbeitung von Zahnersatz, um bei gleichbleibender Qualität Material einzusparen.
Das Gründerstipendium im Überblick:
Das Gründerstipendium.NRW ist nur eines von vielen Förderangeboten in Nordrhein-Westfalen. Um ihre Vorhaben weiter vorantreiben zu können, stehen den jungen Gründerinnen und Gründern weitere Angebote zur Verfügung, die auch im Anschluss an das Gründerstipendium.NRW genutzt werden können. Die NRW.BANK bietet beispielsweise für Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme Gründungskredite sowie Mikro-Darlehen an. Bei fehlenden Sicherheiten können Kredite der NRW.BANK sowie anderer Institute durch die Bürgschaftsbank NRW abgesichert werden. Hinzu kommen auf Start-ups spezialisierte Fonds und Finanzierungslösungen mit Investoren, die sich insbesondere auch an innovative Vorhaben mit hohem Wachstumspotenzial richten.
Informationen zum Stipendium und eine Liste der regionalen Ansprechpartner finden Sie unter http://www.gruenderstipendium.nrw
Minister Pinkwart: „Ich bin stolz auf die Kreativität und den Tatendrang, den unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten versprühen. Wir wollen ihre erfolgversprechenden Gründungsideen mit zusätzlichem Kapital unterstützen und den Gründungsteams Freiraum bieten, damit sie erfolgreich sein können. Mit unserem Angebot sprechen wir auch immer mehr Gründerinnen an: Die Anzahl der Stipendiatinnen liegt inzwischen bei rund 22 Prozent.“
Mit dem zum 1. Juli 2018 gestarteten Gründerstipendium.NRW fördert die Landesregierung alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit 1000 Euro für die Dauer von zwölf Monaten. Die vielfältigen Gründungsideen umfassen neue Angebote innovativer Produkte und Dienstleistungen, die teils auch soziale und ökologische Aspekte behandeln wie etwa Coachings zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Fokus stehen besonders innovative Technologien, wie zum Beispiel die effiziente Herstellung und Verarbeitung von Zahnersatz, um bei gleichbleibender Qualität Material einzusparen.
Das Gründerstipendium im Überblick:
- 1650 Personen aus 967 Gründungsvorhaben haben sich beworben.
- 1159 Personen wurden von einer Jury zur Förderung empfohlen. Davon erhalten bereits über 1000 das Gründerstipendium.
- Die angehenden Stipendiaten sind durchschnittlich 30,4 Jahre alt.
- Rund 38 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller kommen aus Hochschulen und Fachhochschulen und rund 30 Prozent kommen aus einem Beschäftigungsverhältnis.
- Rund 22 Prozent der Stipendien werden an Frauen vergeben.
Das Gründerstipendium.NRW ist nur eines von vielen Förderangeboten in Nordrhein-Westfalen. Um ihre Vorhaben weiter vorantreiben zu können, stehen den jungen Gründerinnen und Gründern weitere Angebote zur Verfügung, die auch im Anschluss an das Gründerstipendium.NRW genutzt werden können. Die NRW.BANK bietet beispielsweise für Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme Gründungskredite sowie Mikro-Darlehen an. Bei fehlenden Sicherheiten können Kredite der NRW.BANK sowie anderer Institute durch die Bürgschaftsbank NRW abgesichert werden. Hinzu kommen auf Start-ups spezialisierte Fonds und Finanzierungslösungen mit Investoren, die sich insbesondere auch an innovative Vorhaben mit hohem Wachstumspotenzial richten.
Informationen zum Stipendium und eine Liste der regionalen Ansprechpartner finden Sie unter http://www.gruenderstipendium.nrw
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