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Elektro-Mobilität: Landesregierung erhöht Fördersätze für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Elektro-Mobilität: Landesregierung erhöht Fördersätze für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Minister Pinkwart: Neue Anreize für intelligente Einbindung der Elektromobilität in das Energiesystem der Zukunft

Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, erhöht die Landesregierung die Förderung intelligenter Ladepunkte: Die an diesem Montag in Kraft getretene überarbeitete Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität sieht eine Anhebung des Förderhöchstsatzes um 1.500 Euro pro intelligentem Ladepunkt vor.
Befristet bis zum 30. November wird zudem die Förderquote für andere Ladepunkte um 10 Prozentpunkte und die Förderhöchstgrenze um 1.000 Euro pro Ladepunkt erhöht. Damit setzt die Landesregierung in der Corona-Krise zukunftsorientierte Konjunkturimpulse für die Wirtschaft im Land.

Wirtschafts- und Energieminister Pinkwart: „Wir gehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voran. Unser Ziel ist es, sowohl das Laden zu Hause als auch das öffentliche Laden unterwegs weiter zu verbessern. Gleichzeitig wollen wir hier in Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass die Elektromobilität in ein smartes, stärker auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem der Zukunft eingebunden werden kann. Aus diesem Grund fördern wir intelligente, steuerbare Ladeinfrastruktur jetzt mit deutlich höheren Fördersätzen.“
 
Ausgebaut werden soll auch die lokale Erzeugung, Speicherung und Nutzung Erneuerbarer Energien. Deshalb gewährt das Land einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro für die Installation von Ladeinfrastruktur, wenn diese mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt wird – etwa über eine Photovoltaikanlage. Wer diesen Strom zudem in einem fest installierten Batteriespeicher zwischenlagert, um das E-Auto auch nachts laden zu können, erhält pro Kilowattstunde Speicherkapazität noch einmal weitere 200 Euro.
 
Ebenfalls befristet erhöht wird die Förderung für Elektrolastenräder. So können sich Gewerbetreibende nun 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 3500 Euro fördern lassen. Kommunen erhalten bis zu 70 Prozent.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Intelligente, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
Die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt steigt um 1.500 Euro:
  • für Privatleute von 1.000 auf 2.500 Euro
  • für Unternehmen von 1.000 auf 2.500 Euro (Wallbox) bzw. von 3.000 auf 4.500 Euro (Ladesäulen)
  • für Kommunen von 1.600 auf 3.100 Euro (Wallbox) bzw. von 4.800 auf 6.300 Euro (Ladesäulen).   
 
Boni für Ladeinfrastruktur:
Für Ladeinfrastruktur wird ein Bonus von 500 Euro pro Ladepunkt gewährt, wenn sie zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Für Ladeinfrastruktur, die zumindest teilweise über einen stationären Batteriespeicher mit regenerativem Strom versorgt wird, wird ein Zusatzbonus von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt.
 
Bis 30. November 2020 befristete Anhebung der Fördersätze:
 
Ladeinfrastruktur:
Die Förderquote erhöht sich für Unternehmen und Privatleute von 50 auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt steigt um 1.000 Euro.
 
Für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur erhöhen sich die Förderhöchstgrenzen pro Ladepunkt:
  • für Privatleute von 1.000 auf 2.000 Euro
  • für Unternehmen von 1.000 auf 2.000 Euro (Wallbox) bzw. von 3.000 auf 4.000 Euro (Ladesäulen)
  • für Kommunen von 1.600 auf 2.600 Euro (Wallbox) bzw. von 4.800 auf 5.800 Euro (Ladesäulen).
 
Für intelligente, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur steigen die gerade eingeführten Förderhöchstgrenzen pro Ladepunkt zeitlich befristet bis 30. November:
  • für Privatleute von 2.500 auf 3.500 Euro
  • für Unternehmen von 2.500 auf 3.500 Euro (Wallbox) bzw. 4.500 auf 5.500 Euro (Ladesäulen)
  • für Kommunen von 3.100 auf 4.100 Euro (Wallbox) bzw. 6.300 auf 7.300 Euro (Ladesäulen).
Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur steigt die Förderhöchstgrenze von 5.000 auf 6.000 Euro.
 
Elektrolastenräder
Die Förderquote für Gewerbetreibende steigt von 30 auf bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöhe von 2.100 auf 3.500 Euro. Für Kommunen steigt die Quote von 60 auf bis zu 70 Prozent und die Förderhöhe von 4.200 auf 6.200 Euro.
 
Nordrhein-Westfalen treibt den Ausbau der Ladeinfrastruktur voran: Von den 35 Millionen Euro, die das Land in diesem Jahr in emissionsarme Mobilität investiert, sollen etwa 25 Millionen Euro in Ladesäulen und Wallboxen fließen. Eine Übersicht über alle Förderungen und Anträge sind auf www.elektromobilitaet.nrw zu finden. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet