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Das fünfte Entfesselungspaket erleichtert den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen

Entfesselungspaket V

Pinkwart: Mit 17 innovativen Maßnahmen beschleunigen wir den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Geothermie, um die Klima- und Energieziele zu erreichen.

Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen fünften Entfesselungspaket hat die Landesregierung insgesamt 17 Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht.
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:

Wir brauchen mehr Ehrgeiz, Tempo und Entschlossenheit beim Ausbau der Erneuerbaren, wenn wir in überschaubarer Zeit keine fossilen Energien mehr einsetzen wollen. Die beschleunigte Energiewende kann daher nur gelingen, wenn wir alle Ausbau-, Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenziale überprüfen und heben. Die heute beschlossenen innovativen Maßnahmen im fünften Entfesselungspaket sind dafür eine gute Grundlage. Denn nur durch Nutzung und Anwendung nachhaltiger Energiequellen in ihrer ganzen Vielfalt können wir die Klimaziele erreichen.

 
Bis 2030 soll auf Basis der Energieversorgungsstrategie der Landesregierung die installierte Leistung von Windkraft (auf 10,5 Gigawatt) und Photovoltaik (auf 11,5 Gigawatt) verdoppelt werden. Bis 2050 soll die Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik (PV), Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.
 
Die Vorhaben des fünfte Entfesselungspakets im Einzelnen:
 
Maßnahmenpaket zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen:
  • Zentrales Vorhaben ist die konsequente Nutzung der Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenverbindungen. Fachleute sehen hier ein Potenzial von bisher ungenutzten 12.300 Hektar. Für die Landwirtschaft können sich erhebliche wirtschaftliche Vorteile ergeben: Die EnergieAgentur.NRW geht von Pachteinnahmen zwischen 2.500 bis 4.000 Euro pro Hektar und Jahr aus. Betreiben die Landwirte die Anlagen selbst, liegen die Erträge zwischen 7.000 und 15.000 Euro pro Hektar und Jahr. Wirtschafts- und Verkehrsministerium werden für diese Flächen ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept vorlegen.
  • Außerdem soll die Nutzung von Sonnenenergie in Gewerbe- und Industriegebieten durch Anreize bei der Regionalen Wirtschaftsförderung mit einem Bonus-System gefördert werden. Auch PV an und auf Gewerbe- und Industriebauten, auf ruhenden Gewässern (sog. Floating-PV für die Rest-Seen der Tagebaue im Rheinischen Revier) und denkmalgeschützten Gebäuden sollen zusätzliche Potenziale erschließen.
  • Landesliegenschaften: Aktuell werden vom Landesfinanzministerium Wege zum Ausbau der Photovoltaik an und auf den Gebäuden und Liegenschaften des Landes geprüft.
  • Die Landesregierung unterstützt zudem die Streichung des sogenannten 52-GW-Deckels durch die Bundesregierung, der die Errichtung kleiner und mittlerer PV-Anlagen erheblich behindert.
  • Außerdem soll ein internationaler Wettbewerb für Landschaftsarchitekten, Planer und Künstler Vorschläge zur attraktiven Gestaltung von Flächen-PV-Anlagen erarbeiten, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Windenergieanlagen (WEA):
  • Für einen effizienteren und beschleunigten Ausbau der Windenergie hat die Landesregierung sechs Maßnahmen beschlossen. So soll durch eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes das wirtschaftliche Risiko bei beklagten Investitionsvorhaben minimiert werden. Dazu hat Nordrhein-Westfalen bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.
  • Mit zwei weiteren Initiativen in der Länderkammer werden Verbesserungen bei der technisch-rechtlichen Prüfung im Verhältnis zu Ansprüchen der Deutschen Flugsicherung (Einfluss von WEA auf Drehfunkfeuer) und zu den Tiefflugansprüchen der Bundeswehr vorgeschlagen. Hier geht es um die Berücksichtigung veränderter Anlagenhöhen im Rahmen des Repowerings.
  • Schließlich sollen durch die Überarbeitung des Windenergieerlasses und ein Beratungsangebot für Bezirksregierungen und Kommunen rechtssichere Planungsverfahren sichergestellt werden.
 
Oberflächennahe und Tiefen-Geothermie:
  • Drei unterschiedliche Genehmigungsverfahren werden zu einem digital zusammengeführt und damit erheblich beschleunigt. Ein neues Merkblatt fasst die rechtlichen und technischen Grundlagen für Planer oberflächennaher Anlagen zusammen.
  • Für Tiefengeothermie-Vorhaben prüft das Wirtschaftsministerium Instrumente zur besseren wirtschaftlichen Absicherung der Tiefenbohrungen (sog. Fündigkeitsrisiko).
Über die Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hinaus bekräftigt die Landesregierung, dass die für das Rheinische Revier mit dem Entfesselungspaket IV beschlossenen Planungsgrundsätze und -vereinfachungen auch für die strukturschwachen Standorte von Steinkohlekraftwerken anwendbar sind.