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Bundesrat will Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern

Bundesrat will Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern

Minister Pinkwart: Wir wollen die Unternehmensgründung mit Hilfe von Online-Beglaubigungen weiter vereinfachen und beschleunigen

Gründungen sollen noch einfacher, schneller und digitaler werden. Deshalb hat sich die Landesregierung im Bundesrat gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg erfolgreich für weitere Verbesserungen eingesetzt. Auf Initiative der drei Länder hat sich die Länderkammer für eine gründungsfreundliche Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ausgesprochen, die über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, die Vorschläge zu prüfen.
Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen will als Vorreiter den digitalen Wandel nicht nur vollziehen, sondern aktiv mitgestalten. Deshalb wollen wir die Unternehmensgründung mit Hilfe von Online-Beglaubigungen weiter vereinfachen und beschleunigen. Ich freue mich sehr, dass wir im Bundesrat nun dafür eine gute und vor allem praxisgerechte Regelung finden konnten. Damit eröffnen wir Gründerinnen und Gründern größere digitale Handlungsspielräume als zunächst vorgesehen.“
 
Im Detail soll sich die bisher vorgesehene Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen nicht auf Kapitalgesellschaftsformen, Genossenschaften und den Einzelkaufmann beschränken. Die Bundesregierung wird mit dem Bundesrats-Entschließungsantrag aufgefordert, auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften eine öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation zuzulassen. Damit wäre auch für die in der Praxis relevante Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG eine einheitliche Online-Anmeldung möglich.
 
Auf Initiative des Digitalministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, dass die Möglichkeit der Online-Beurkundung nicht nur im Gründungsprozess der GmbH zum Einsatz kommt, sondern auch die zahlreichen notariellen Beurkundungspflichten nach der Gründung erfasst. Das betrifft vor allem Satzungsänderungen, wie beispielsweise die Umfirmierung, Sitzverlegung, Änderung des Unternehmensgegenstandes oder Kapitalerhöhung.
 
Die Landesregierung begrüßt den Beschluss des Bundesrates und setzt sich weiterhin für eine schnelle und umfassende Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen ein.