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Bundesrat beschließt auf Antrag von Nordrhein-Westfalen bessere Rahmenbedingungen für die Windenergie

Bundesrat Antrag für bessere Rahmenbedingungen für die Windenergie

Minister Pinkwart: Unser Gesetzentwurf schützt Betreiber vor Klagerisiken und gibt ihnen Planungssicherheit. Nun muss der Bund handeln

Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat einstimmig Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert, um den Windkraftausbau zu beschleunigen. Ziel des Gesetzentwurfs ist, massive finanzielle Unsicherheiten für Projektierer von Windenergieanlagen zu beseitigen. Die stark gestiegene Anzahl von Klagen sind ein Hemmnis für die Teilnahme am EEG-Ausschreibungsverfahren, da Projektentwicklern bei Verzögerungen Strafzahlungen und Einschnitte bei der Vergütung drohen.
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Damit die Energiewende gelingt, drängt die Landesregierung auf den Ausbau der Netze, der Speicher und der Erneuerbaren. Dabei gilt es den berechtigten Einwänden der Bevölkerung nachzugehen, ohne den Ausbau zu gefährden. Dazu wollen wir die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen und zugleich Hemmnisse und Risiken für die Investoren beseitigen, die den Ausbau der Windenergie bundesweit bremsen. Mit unserer Initiative wollen wir die Betreiber vor einseitigen Klagerisiken schützen und ihnen wirtschaftliche Planungssicherheit geben. Diesen Antrag hat das Bundesratsplenum heute ohne Gegenstimme beschlossen. Das ist ein starkes Signal an den Bund, das EEG zu ändern und die Bedingungen zum umweltgerechten Ausbau der Windenergie zu verbessern.“

Der Ausbau der Windenergie ist bundesweit in den letzten zwei Jahren aufgrund diverser Ausbauhemmnisse stark rückläufig. Daran haben Klagen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einen entscheidenden Anteil. Allein in Nordrhein-Westfalen sind nach aktuellem Kenntnisstand knapp 200 MW beklagt, deutschlandweit über 1.000 MW.

Dieser Trend spiegelt sich auch in den zuletzt in der Regel stark unterzeichneten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land wider. Grund sind insbesondere Bedenken potenzieller Bieter, denen aufgrund von Verzögerungen durch Klagen Strafzahlungen (sog. Pönalen) drohen. Zudem laufen sie Gefahr, nicht den vollen Zeitraum des Zahlungsanspruches von 20 Jahren gemäß EEG ausschöpfen zu können.

Der heute vom Bundesrat beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, die Fristen für Pönalen und den Zahlungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage ruhen zu lassen. Damit sind die Projektentwickler vor Strafzahlungen geschützt und können die Projekte bei positivem Ausgang des Verfahrens weiterhin wirtschaftlich betreiben.

Hintergrund:

Für das Erreichen der Klimaschutzziele und das Gelingen der Energiewende ist ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien deutschlandweit erforderlich. Nordrhein-Westfalen strebt bis 2030 ein starkes Wachstum bei den Erneuerbaren Energien an: So soll bis dahin beispielsweise die vorhandene installierte Windenergie-Leistung gegenüber Anfang 2018 auf 10,5 Gigawatt Wind verdoppelt werden. Bis 2050 soll die Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik, Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.