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Minister Pinkwart besucht Feuerwerk-Hersteller WECO

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Minister Pinkwart besucht Feuerwerk-Hersteller WECO

Minister Pinkwart: Gesundheitsschutz der Bürger muss mit Hilfen für die pyrotechnische Industrie einhergehen

Das erneute Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester stellt die Industrie vor eine existenzbedrohende Herausforderung. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart informierte sich am Montag, 20. Dezember 2021, beim Feuerwerkspezialisten WECO in Eitorf über die Lage der Branche und sicherte den Geschäftsführern die Unterstützung der Landesregierung zu.
Minister Pinkwart: „Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser an Silvester und Neujahr abzuwenden. Der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger muss allerdings mit einer tatkräftigen Unterstützung unserer pyrotechnischen Industrie einhergehen. Ein fast vollständiges Verkaufsverbot im zweiten Jahr in Folge kann selbst ein gesundes Unternehmen nicht ohne erhebliche finanzielle Unterstützung verkraften. Die mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von WECO zählen auf uns. So, wie es ein Akt der Solidarität ist, auf Feuerwerk zu verzichten, müssen wir uns mit den Beschäftigten der Branche solidarisch zeigen. Die Landesregierung wird sich daher beim Bund für eine deutlich stärkere Unterstützung zur Unterstützung der Branche einsetzen.“
 
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist bereits frühzeitig aktiv geworden. Gemeinsam mit den anderen Ländern hat Minister Pinkwart als Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz beim Bund dafür geworben, die Sonderregelung aus der Überbrückungshilfe III für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie auch in der kommenden Überbrückungshilfe IV fortzuführen. Mit Erfolg: Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde neben dem Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern auch eine Kompensationsmöglichkeit für die pyrotechnische Industrie beschlossen.
 
Minister Pinkwart: „Dass die Sonderregelungen für die Feuerwerksbranche fortgeführt werden, ist eine gute Nachricht. Unternehmen, die im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber 2019 erlitten haben, können die Überbrückungshilfe auf die Fördermonate März bis Dezember 2021 verteilen. Zusätzlich sind Lager- und Transportkosten förderfähig. Trotzdem ist klar: Die Überbrückungshilfe allein wird nicht reichen. Wir stehen daher im engen Austausch mit dem Bund und setzen uns für weitere Verbesserungen ein.“
 
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