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Alle wichtigen Daten zu öffentlichen Aufträgen des Landes nun im Internet abrufbar

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Open NRW

Als erstes Bundesland macht Nordrhein-Westfalen Bekanntmachungen zu seinen Vergabeverfahren der Öffentlichkeit zugänglich / EU-Kommission lobt neuen Service als wegweisend

Ab heute stellt das Open-Government-Angebot „www.open.nrw“ wichtige Daten zu Vergabeverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen und vieler Kommunen zur Verfügung – bundesweit einzigartig.
Das Portal informiert beispielsweise über Auftragsdetails, Fristen und die Auftraggeber. Das umfangreiche Datenmaterial – Tausende von Veröffentlichungen pro Jahr – ist in maschinenlesbarer Form aufbereitet. Es kann über eine offene Schnittstelle von jedem Nutzer heruntergeladen und etwa für Präsentationen und Online-Anwendungen verwendet werden. Das neue Angebot soll unter anderem auch dazu dienen, Kosten zu sparen.

„Die Daten fördern einerseits die Transparenz im öffentlichen Auftragswesen in unserem Land“, betonte Dr. Patrick Opdenhövel, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen, welches das Vorhaben mit dem für Open-Data-Aktivitäten zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie umgesetzt hat. „Sie sollen andererseits auch unseren Landesbehörden und Kommunen helfen, detailliertere Auswertungen der eingeleiteten Verfahren zu erstellen, um sich so von anderen Auftraggebern abheben zu können und bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kostengünstiger zu arbeiten.“

Die Weiterentwicklung digitaler Dienste steht ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. „Wir wollen die Digitalisierung nicht bewältigen, sondern aktiv gestalten. Dazu werden wir bis zum Jahr 2025 bis zu zwei Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt in digitale Projekte investieren“, kündigte Christoph Dammermann, Staatssekretär im Wirtschafts- und Digitalministerium, an.

„Wir begrüßen die NRW-Initiative ausdrücklich“, sagte Anne Schröder, die in der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission für die Vergabepolitik in Deutschland verantwortlich ist. „Die Wirtschaft und die Öffentlichkeit können so den Umgang mit Steuergeldern bei der öffentlichen Auftragsvergabe nachvollziehen.“