GRÜNDERPREIS NRW 2017
Teilnehmen können Unternehmen, die zwischen 2012 und 2015 in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern sind ausdrücklich zur Teilnahme aufgerufen – egal ob Voll- oder Nebenerwerbsgründungen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen.
Die Sieger ermittelt eine Fachjury aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ausschlaggebend für die Bewertung sind der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem berücksichtigt die Jury die Unternehmensphilosophie, etwa Ansätze zur Familienfreundlichkeit, zum Klimaschutz und zum gesellschaftlichen Engagement. Der GRÜNDERPREIS NRW 2017 wird am 22. November 2017 in Düsseldorf verliehen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebogen finden Sie unter www.gruenderpreis.nrw.de
Ausschreibung GRÜNDERPREIS NRW 2017: bis 15.09.2017
Preisverleihung GRÜNDERPREIS NRW 2017: 22.11.2017 in Düsseldorf
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