Wichtige Einzelfragen
Wann muss ich die Rückmeldung zur NRW Soforthilfe 2020 abgeben?
Bislang konnten Sie die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe bereits freiwillig vornehmen. Wenn Sie seit Dezember 2020 bereits eine Rückmeldung abgegeben haben, ist keine erneute Rückmeldung erforderlich. Sie erhalten in diesem Fall auch keine neue E-Mail zur Rückmeldung. Wenn Sie bereits im Juli 2020 eine Rückmeldung abgegeben haben, bitten wir Sie um eine erneute Rückmeldung mit dem aktuellen Rückmelde-Formular.
Werden Sie erneut von uns für die Rückmeldung angeschrieben, geben Sie Ihre Rückmeldung bitte spätestens bis zum 31. Oktober 2021 ab.
Warum werde ich zur Rückmeldung aufgefordert?
Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist. In Nordrhein-Westfalen wurde zu jedem bewilligten Antrag zunächst die maximale Fördersumme ausgezahlt, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Mit der Rückmeldung erinnert das Land daran, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden muss. Die Rückmeldung über das Rückmelde-Formular ist daher für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.
Wie genau läuft die Rückmeldung ab?
Per E-Mail informieren wir Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden Abrechnungsmöglichkeiten. Diese E-Mail enthält jeweils einen Link zu einer Berechnungshilfe, die Sie als PDF-Datei herunterladen können, sowie zum digitalen Rückmelde-Formular.
Lesen Sie die Hinweise in der E-Mail, in der Berechnungshilfe und im Rückmelde-Formular jeweils sorgfältig durch. Darin ist erklärt, wie Sie Ihren Liquiditätsengpass berechnen und ob ggf. zu viel erhaltenes Geld zurückerstattet werden muss.
- Die Berechnungshilfe „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020“ hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses. Sie können hier Ihren Förderzeitraum festlegen, sowie die Höhe Ihrer jeweiligen Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Bei der Berechnungshilfe handelt es sich nicht um das Rückmelde-Formular. Bitte verwenden Sie für die Übermittlung Ihrer Rückmeldung an uns ausschließlich das Online-Formular zur Rückmeldung, das ebenfalls in unserer E-Mail verlinkt ist.
- Einzelne Angaben aus der Berechnungshilfe übertragen Sie anschließend in das Rückmelde-Formular. Mit Hilfe des Formulars ermitteln Sie, ob Sie einen Teil der erhaltenen Soforthilfe zurückzahlen müssen. Nach dem Absenden des digitalen Formulars erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Angaben und der Höhe einer möglichen Rückzahlung. Sie haben danach die Möglichkeit, Ihre Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen bis zu drei Mal zu korrigieren. Anschließend erhalten Sie ggf. einen Schlussbescheid über die festgesetzte Förderhöhe.
- Bitte veranlassen Sie ggf. die notwendige Rückzahlung.
- Bitte bewahren Sie alle Unterlagen und Belege für die Dauer von zehn Jahren auf.
Wie kann ich Ausgaben für Personal geltend machen?
Nach wie vor gilt: Personalausgaben können nicht als Ausgaben im Sinne der Berechnung des Liquiditätsengpasses angesetzt werden. Stattdessen konnte folgende Lösung vereinbart werden, um die stellenweise vorhandenen Lockerungen im Mai 2020 angemessen zu berücksichtigen:
Von den monatlichen Einnahmen abziehbar sind Personalkosten (Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige betriebliche soziale Ausgaben sowie alle übrigen Personalnebenkosten und sonstige Vergütungen), sofern
- diese nicht durch das Kurzarbeitergeld oder andere Ersatzleistungen abgedeckt sind
und - für die Erzielung der Einnahmen, von denen sie abgesetzt werden, im Förderzeitraum erforderlich waren.
Personalausgaben können nur für den betreffenden Monat von den erzielten Einnahmen abgezogen werden, in dem sie angefallen sind, ggf. anteilig bei einer vom Kalendermonat abweichenden Auswahl des Förderzeitraums. Eine Anrechnung auf andere Einnahmen aus dem Förderzeitraum ist nicht möglich. Das Ergebnis der monatlichen Einnahmen kann durch diese Berücksichtigung maximal auf einen Betrag von Null Euro gesenkt werden. Das Ergebnis der Einnahmen kann nicht negativ sein.
Gehälter für GmbH-Geschäftsführer können unter diesen Voraussetzungen von den Einnahmen abgezogen werden, sofern der Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft ist.
Kann ich gestundete Ausgaben angeben?
Gestundete Zahlungen können als Abzugsposten im Rückmelde-Formular berücksichtigt werden, sofern sie als Sach- und Finanzaufwand grundsätzlich förderfähig sind (z. B. Mieten, Pachten und Zinsen) und in vertraglich festgeschriebener Höhe innerhalb des Förderzeitraums fällig gewesen wären. Diese Zahlungen können dann jedoch nicht mehr im Rahmen einer späteren Billigkeitsleistung, insbesondere bei der Überbrückungshilfe, berücksichtigt werden.
Unter welchen Umständen darf ich 2.000 Euro als fiktiven Unternehmerlohn ansetzen?
Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie im Unternehmen tätige Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April 2020 von insgesamt 2.000 € für Lebenshaltungskosten bzw. einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Der anteilige Ansatz eines Teilbetrags für nur einen Teil des Förderzeitraums ist dabei nicht möglich.
Voraussetzungen:
- (erstmalige) Antragstellung im März oder April 2020.
- weder im März noch im April 2020 Bezug von Grundsicherung nach dem SGB II
- keine Bewilligung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler.
Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, darf kein fiktiver Unternehmerlohn bei der Erfassung des Liquiditätsengpasses angesetzt werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Punkt finden Sie in unseren ausführlichen FAQ.
Was muss ich bei meiner Rückzahlung berücksichtigen?
Wenn der von Ihnen ermittelte Liquiditätsengpass niedriger ist als die an Sie ausgezahlte Soforthilfe, müssen Sie den Differenzbetrag vollständig zurückzahlen. Das Rückmelde-Formular ermittelt auf der Grundlage Ihrer Angaben, ob eine Rückzahlung erfolgen muss. Bitte überweisen Sie die zu viel erhaltene Soforthilfe auf die IBAN zurück, von der Sie die Überweisung der Soforthilfe erhalten haben, damit wir Ihre Rückzahlung korrekt zuordnen können.
In der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 ist der von Ihnen in 2020 einbehaltene Teil der Soforthilfe als Einnahme anzugeben.
An wen kann ich mich bei Nachfragen wenden?
Viele Informationen und Hinweise zur NRW-Soforthilfe 2020 sowie zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter www.wirtschaft.nrw/coronahilfe.
Bei Fragen zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 steht Ihnen unsere telefonische Hotline zur Verfügung: 0211-7956 4995
Inhaltliche Fragen zum Rückmeldeverfahren, die nicht durch diese FAQ-Kurzfassung beantwortet werden, finden Sie in der ausführlichen Version unserer Fragen und Antworten:
Ihre Frage war nicht dabei?
Hier finden Sie die ausführliche und vollständige Version unserer FAQ
Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, richten Sie Ihr Anliegen per E-Mail an das Postfach soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de.
Sie benötigen noch einmal die Fragen und Antworten aus der Rückmeldephase ab Dezember 2020
Hier kommen Sie zu den Fragen und Antworten aus der Rückmeldephase ab 12/2020.
Sie benötigen noch einmal die Fragen und Antworten aus der abgelaufenen Antragsphase?
Hier kommen Sie zu den Fragen und Antworten aus der Antragsphase.
(Stand: 14. Juni 2021)