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Neue Impulse für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen: Landtag stimmt Änderung des Landesentwicklungsplans zu

Titelbild Landesplanung

Landtag stimmt Änderung des LEP NRW zu

Pinkwart: Kommunen erhalten mehr Flexibilität, mit denen Sie die Entwicklungschancen für Menschen und Unternehmen verbessern

Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Welche Spielregeln gelten für die Nutzung der Windenergie? Welche Entwicklungschancen gibt es für das rheinische Braunkohlerevier? Wie kann ein sparsamer Flächenverbrauch sichergestellt werden? Zentrale Grundlage für diese und andere Fragen der Raumplanung ist der Landesentwicklungsplan LEP NRW.
Den vom Landeskabinett beschlossenen Änderungen hat heute der nordrhein-westfälische Landtag zugestimmt. Zuvor hatte der LEP NRW ein breites Beteiligungsverfahren durchlaufen und war Teil einer Sachverständigen-Anhörung im Parlament.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich freue mich, dass der Landtag in seiner abschließenden Beratung dem Landesentwicklungsplan zugestimmt hat. Die Städte und Gemeinden erhalten dadurch mehr Freiraum bei der Planung. Damit können sie Wohn- und Gewerbeflächen flexibler ausweisen und so die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichern. Auf diese Weise stärken wir den ländlichen Raum und wirken dem zunehmenden Wanderungsdruck in die Städte entgegen.“
 

Zentrale Inhalte der LEP-Änderung sind:

  • Flächenausweisung im ländlichen Raum: Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden. Eine weiterhin eine flächensparende Nutzung des Raumes bleibt wichtige planerische Zielsetzung.
  • Strukturwandel im Rheinischen Revier: Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt, die Region kann so die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern.
  • Bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung: Städte und Gemeinden können auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen.
  • Regeln für die Windkraftnutzung: Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Das
wird die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöhen. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
  • Potenziale der Solarenergie-Nutzung im Freiraum: Die Solarenergienutzung auf Brachen und baulich geprägten Konversionsflächen werden verbessert.
  • Gleichrangige Flughäfen: In Zukunft sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/Niederrhein alle landesbedeutsam und damit gleichrangig Grundlage der dezentralen Luftverkehrsinfrastruktur im Land.
  • Erleichterte Ansiedlung industrieller Großvorhaben: Der bisher geltende Mindestflächenbedarf für eine Erstansiedlung oder einen ersten Vorhabenverbund wird für alle vier im LEP festgelegten Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben von 80 ha auf 50 ha reduziert. Damit erleichtern wir auch nach internationalen Maßstäben entsprechende Ansiedlungen.
  • Sparsamer Flächenverbrauch: Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist. Da der bisherige 5 Hektar-Grundsatz sich aber als unwirksames Instrument erwiesen hat, wird er im neuen LEP NRW gestrichen.
 
Das Nachhaltigkeitsziel des Bundes sieht vor, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken. Dazu wird die Landesregierung unter Federführung des MULNV adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln.
 
Zu den Änderungen am Landesentwicklungsplan gingen in einem Beteiligungsverfahren mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen, Fachbehörden und Verbände ein. Nach Auswertung dieser Anregungen hatte das Landeskabinett im Februar 2019 die Änderung des LEP NRW beschlossen und an den Landtag übergeben. Die Änderung tritt mit der noch ausstehenden Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.