Hintergrundinformationen zu aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg 2030
Der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier in 2030 bleibt unser Ziel. Er ist Bestandteil der Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen, unserem Fahrplan, damit NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion wird. Der Kohleausstieg 2030 braucht den konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien und der Stromnetze sowie weiterer flankierender Maßnahmen wie dem Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und der Bioenergie ebenso wie der Hebung von Speicher- und Flexibilisierungspotenzialen. Für uns hat Energieversorgungssicherheit oberste Priorität. Nordrhein-Westfalen hat seine Hausaufgaben gemacht: Wir sind auf den Kohleausstieg 2030 vorbereitet, unsere Genehmigungsbehörden stehen bereit. In Nordrhein-Westfalen sind viele Unternehmen bereit in wasserstofffähige Gaskraftwerke zu investieren.
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde mit der Bekanntmachung am 21. Juli mittlerweile gestartet. Zugehöriger Gebotstermin ist der 8. September. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Reihe von Unternehmen, die sich mit ihren Projekten an den Ausschreibungen beteiligen wollen.
Ein möglicher Reservebetrieb der drei modernen BoA-Blöcke wurde im Eckpunktepapier vereinbart und im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelt. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Braunkohleanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.600 MW in eine Reserve bis Ende 2033 überführt werden sollen.
Entsprechend der Eckpunktevereinbarung von 2022 ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt, dass die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung der Auswirkungen des Kohleausstiegs über den Reservebetrieb der letzten drei großen Kraftwerksblöcke (Niederaußem K, Neurath F und G) bis längstens zum 31. Dezember 2033 entscheidet. Darüber hinaus soll überprüft werden, ob eine Überführung der Braunkohleanlage Niederaußem G oder H (600 MW-Block) in eine zeitlich gestreckte Stilllegung für die Zeit nach dem 31.12.2029 bis zum 31.12.2033 energiewirtschaftlich erforderlich ist (§ 47 Abs. 2 KVBG).
Die Bundesregierung ist gesetzlich zur Überprüfung und Entscheidung über einen möglichen Reservebetrieb nach 2030 im Rheinischen Revier verpflichtet. Beides liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesregierung. Der Bund hat im August 2026 klargestellt, dass die Prüfung weitere Zeit in Anspruch nehmen wird, weil die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden für Gaskraftwerke abgewartet werden. Wie die Bundesregierung die Versorgungssicherheit bewerten wird, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung ist in dieser Frage nicht beteiligt.
Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig auf den Kohleausstieg vorbereitet. Für uns hat Energieversorgungssicherheit oberste Priorität. Die Landesregierung hat bezüglich eines möglichen Reservebetriebs von Braunkohleanlagen im Rheinischen Revier nach 2030 ihrerseits sämtliche notwendigen Maßnahmen umgesetzt und ist darauf vorbereitet. Das ist Teil unserer verantwortungsvollen Vorsorge für die Energieversorgungssicherheit – unabhängig vom Zieldatum 2030. So sind für einen etwaigen Reservebetrieb nach 2030 im Rheinischen Revier benötigte Kohlemengen in der aktuellen Leitentscheidung der Landesregierung eingeplant.
Zudem hat die Landesregierung entsprechend ihrer Zusage in der Eckpunktevereinbarung den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren erfolgreich vorangetrieben. In Vorbereitung auf die Ausschreibungen im StromVKG ist die Landesregierung zudem frühzeitig in den Austausch mit der Branche und den Genehmigungsbehörden getreten, um eine zügige Umsetzung möglicher Zuschläge zu ermöglichen.
Sofern der Reservebetrieb von drei Kraftwerksblöcken bis 2033 tatsächlich energiewirtschaftlich notwendig wird, kann RWE einen Bedarf von bis zu 50 Millionen Tonnen Braunkohle im Abbaufeld bis 2030 decken.
Die für den Reservebetrieb genannten 50 Millionen Tonnen wären aus dem Kohlevorrat (280 Millionen Tonnen) zu decken. Eine Erweiterung des Abbaubereiches über die Maßgaben der Eckpunktevereinbarung hinaus kommt nicht in Betracht.
Die für RWE zugängliche Menge wurde durch den früheren Ausstieg von ursprünglich 560 Millionen Tonnen auf rund 280 Millionen Tonnen Kohle halbiert. Das ist ein großer Erfolg für die Menschen vor Ort – und ein wichtiger Schritt im gemeinsamen Einsatz für den endgültigen Ausstieg aus den fossilen Energien.
Die erzielte Einigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Wirtschaftsministerium NRW und der RWE AG war ein wichtiger Meilenstein für den Klimaschutz in Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Mindestens 280 Millionen Tonnen Kohle bleiben im Boden – das entspricht rund 280 Millionen Tonnen CO2, die dadurch nicht mehr emittiert werden. Das ist ein großer Schritt hin zum 1,5-Grad-Ziel. Hitzewellen und Waldbrände zeigen in ganz Europa: Die Klimakrise ist längst Realität. Der vorgezogene Kohleausstieg leistet einen wichtigen Beitrag zur CO2-Einsparung. Zudem bieten die Flächen der ehemaligen Kraftwerksstandorte ideale Bedingungen für neue industrielle Wertschöpfung: zentrale Lage im Herzen Europas, vorhandene Energieinfrastruktur, hohe Stromverfügbarkeit, große Flächenreserven. Der Strukturwandel im Revier zeigt, dass Klimaschutz und neue Technologien, die den CO2-Ausstoß senken, sind die Zukunft: Die Region hat die installierte Leistung an Wind-, Sonnen- und Bioenergie seit 2020 auf mehr als 4,5 GW nahezu verdoppelt.
Stand: August 2026