
Härtefallhilfe KMU Energie
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Fragen und Antworten Härtefallhilfe
Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt insbesondere energieintensive Betriebe in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Zunächst können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1). Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in Sonderfällen KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2) können. Später sollen KMU, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3) beantragen können. Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe NRW eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Die weiteren Details können Sie der Website der NRW.BANK zu entnehmen.
Stufe 1: Abschlagserstattung 2022
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 beantragen.
Das Antragsformular können Sie schon jetzt auf dieser Seite der NRW.BANK einsehen, um z.B. Ihre Unterlagen zusammenzustellen: www.nrwbank.de/haertefallhilfe
Anträge können Sie dort ab dem 21. März stellen.
Stufe 2: Aufstockung der Preisbremsen (zu einem späteren Zeitpunkt)
In besonderen Härtefällen können Zuschüsse über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus gewährt werden. Der Zuschuss entspricht einer Aufstockung bis zu einem Gesamtbetrag von 95 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 zum gedeckelten Grundkontingent der Strom-, Erdgas-, bzw. Wärme-Preisbremsen für 2023.
Stufe 3: Nicht-leitungsgebundene Energieträger (zu einem späteren Zeitpunkt)
Nähere Informationen zu einer Härtefallhilfe für Unternehmen, die Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträgern nutzen, finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Stufe 1: Abschlagserstattung 2022
Die Förderung setzt voraus, dass sich die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben.
Stufe 2: Aufstockung der Preisbremsen (zu einem späteren Zeitpunkt)
Nähere Informationen zur Aufstockung der Preisbremsen finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Stufe 3: Nicht-leitungsgebundene Energieträger (zu einem späteren Zeitpunkt)
Nähere Informationen zu einer Härtefallhilfe für Unternehmen, die Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträgern nutzen, finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Seit 21. März 2023 ist eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 (Abschlagserstattung 2022) auf der Webseite der NRW.BANK möglich. Das Antragsformular können Sie schon jetzt auf dieser Seite der NRW.BANK einsehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Beantragung für Härtefälle der Stufen 2 und 3 möglich sein.
Die NRW.BANK als Förderbank des Landes und erfahrene Bewilligungsstelle verantwortet in Nordrhein-
Westfalen die Umsetzung des gebündelten Programms. Das Antragsformular können Sie schon jetzt auf dieser Seite der NRW.BANK einsehen: www.nrwbank.de/haertefallhilfe
Anträge können Sie dort seit dem 21. März stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Feststellung besonderer Härten in Nordrhein-Westfalen unter Einbindung der IHKs, Handwerkskammern und des Verbands Freier Berufe NRW eine Härtefallkommission eingerichtet.
Die Härtefallkommission kann über die Voraussetzungen der einzelnen Stufen hinweg im Einzelfall einen Zuschuss empfehlen. Ziel ist es, nicht anders abwendbare Härten zu vermeiden.
Eine Antragsstellung wird in Kürze über die NRW.BANK möglich sein.
Auf der Webseite der NRW.BANK finden Sie hier ausführliche FAQ, das Antragsformular und Kontaktdaten: www.nrwbank.de/haertefallhilfe
Rechtsgrundlage für Antragsstellung und Bescheidung ist
a) die weiter unten verlinkte Billigkeitsrichtlinie,
b) § 53 der Landeshaushaltsordnung NRW,
c) die Verwaltungsvereinbarung über Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland vom 06. März 2023 und
d) die BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 in der jeweils geltenden Fassung. Es sind sämtliche Regelungen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 einzuhalten.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht. Die finanziellen Leistungen werden aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen gewährt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Informationen
Sie möchten informiert werden, sobald eine Antragstellung für eine der nächsten Stufen möglich ist? Dann schicken Sie uns gerne Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse über folgendes Kontaktformular:
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Die aufgeführten Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich um allgemeine Hinweise und Informationen handelt, die keinen Rechtsanspruch begründen.
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