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Go-to-Market Gutschein

Go-to-Market Gutschein

Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.

Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, da sie ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen sind. Der „Go-to-Market Gutschein“ zielt daher darauf ab, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen.

Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die Förderung mitfinanziert werden sollen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren gefördert. Zudem ist der Go-to-Market Gutschein ist an eine begleitende Beratung durch einen/eine Coach:in sowie einen/eine Branchen-Mentor:in geknüpft.

Für die Förderung stehen 31,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Der Go-to-Market Gutschein bezieht sich auf die Priorität 2 „Mittelstandsfreundliches NRW“ und dient dem spezifischen Ziel 2 „Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für die Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden“ des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027.

Fragen und Antworten zum Go-to-Market Gutschein

Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.

Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden.

Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.

Dr. Sascha Knops (fachliche Betreuung)

Tel.: 02461-6185012

Lars Lüttgen (administrative Betreuung)

Tel.: 02461-619377

Die Förderung beginnt und endet mit dem Durchführungszeitraum. Dieser wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Der Gutschein ist während des gesamten Bewilligungszeitraums gültig. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid ausdrücklich mitgeteilt. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Vorhaben abgerechnet werden.

Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung. Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
  • Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie

Das geförderte Start-up muss in seiner Kommunikation darauf hinweisen, dass es von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Zudem muss das geförderte Start-up das EU-Emblem und das Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verwenden. Außerdem muss es das Logo „Go-to-Market” nutzen. Die Logos dürfen nicht verändert werden.