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Förderzugänge für insgesamt 40 Strukturwandelprojekte

Staatssekretär Christoph Dammermann

Förderzugänge für insgesamt 40 Strukturwandel-Projekte

Aufsichtsrat der Zukunftsagentur vergibt zehn neue Sterne für Vorhaben im SofortprogrammPLUS und im Starterpaket Kernrevier

Die Weichen für die Antragstellung von 40 Strukturwandelprojekten sind gestellt. Erhalten sie die benötigte Förderung, steht ihrer Umsetzung nichts mehr im Wege. Das wiederum unterstützt das Ziel, absehbar neue Arbeitsplätze im Rheinischen Revier entstehen zu lassen. Mit zehn heute vergebenen Sternen trägt der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zu diesem Prozess bei.
Sechs der zehn neuen Sterne bringen Projekte im SofortprogrammPLUS weiter, vier Vorhaben im Starterpaket Kernrevier. Damit steigt im SofortprogrammPLUS die Gesamtzahl der zweiten Sterne auf 67, die der dritten auf 36. Im Starterpaket Kernrevier ergeben sich die Summen von 15 zweiten und vier dritten Sternen. Für insgesamt 40 Projekte sind somit Förderzugänge identifiziert.

Aufsichtsratsvorsitzender Christoph Dammermann, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, sagt: „Die Umsetzung des Strukturwandels im Rheinischen Revier gewinnt mehr und mehr an Tempo. Davon zeugen eindrucksvoll die mittlerweile 40 Projekte, die vom Aufsichtsrat der Zukunftsagentur mit einem dritten Stern für die Umsetzung ausgezeichnet wurden. Einige Vorhaben gehen nun an den Start, viele weitere werden kurzfristig folgen.“

Wie funktioniert das „Sterneverfahren“?

Ein dreistufiges Verfahren qualifiziert eingereichte Projektskizzen im SofortprogrammPLUS und im Starterpaket Kernrevier. Ziel ist, aussichtsreiche Strukturwandelprojekte auszuwählen und weiterzuqualifizieren. Nachdem der Aufsichtsrat auf Grundlage qualifizierter Empfehlungen über die Vergabe von Sternen (mehr zur Unterscheidung der Stufen unten) entschieden hat, übernehmen die jeweilig zuständigen Bewilligungsbehörden – etwa die Bezirksregierung Köln – die Antragsprüfung und Entscheidung.

Erster Stern: „substanzielle Projektidee“
Der erste Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze die Ziele des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und des Wirtschafts- und Strukturprogramms adressiert. Dies bedeutet, dass das Vorhaben konkrete Perspektiven für die Entstehung neuer Wertschöpfung und Beschäftigung im Revier bietet.

Zweiter Stern: „tragfähiges Vorhaben“
Der zweite Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze als antragsreif und förderwürdig eingeschätzt werden kann. Das heißt: Es muss unter anderem eine Ausgaben- und Finanzierungsplanung vorliegen, und die Projektmeilensteine müssen klar definiert sein. Projektskizzen sind förderwürdig, wenn sie zum Beispiel potenziell einen Beitrag zur Umsetzung des Strukturwandelprozesses leisten.

Dritter Stern: „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“
Der dritte Stern wird vergeben, wenn für das Vorhaben ein Förderzugang, beispielweise im Rahmen eines Bundesprogramms, erfolgreich identifiziert werden konnte.

Eine Gesamtliste der Projekte finden Sie hier.