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Förderanpassung für E-Lastenräder

Förderanpassung für E-Lastenräder

Die Landesregierung hat mit der Förderung von elektrischen Lastenrädern in stark schadstoffbelasteten Städten einen Impuls für alternative Mobilität gesetzt. Mehr als 3000 Lastenräder wurden seit Februar 2019 in Nordrhein-Westfalen gefördert, drei Viertel davon für Privatleute.
Die Förderung diente als Anreiz, um dieses Verkehrsmittel, das wegen der geringeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten ohnehin wirtschaftlicher als ein Auto ist, mehr in den Fokus der Bevölkerung zu rücken. Durch die Förderung konnte die Landesregierung einen spürbaren Anschub bei Privatleuten leisten. Im Rahmen unseres Förderprogramms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ wird die Förderung von Lastenfahrrädern für Privatleute deshalb zum 31.03.2020 beendet. Bei Unternehmen und Kommunen sind die Förderzahlen bislang noch deutlich geringer. Hier bedarf es weiterhin eines Anreizes, so dass die Förderung in diesem Bereich unverändert fortgeführt wird.