Meldepflichtiges Ereignis in der Urananreicherungsanlage Gronau
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium wurde am Montag (20. Juni 2011) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde von der Urenco Deutschland GmbH (UD) über ein meldepflichtiges Ereignis in der Urananreicherungsanlage Gronau informiert.
Ein 48-Zoll-Tailsbehälter (Behälter mit abgereichertem Uran) wurde heute Vormittag mit einem 25-Tonnen-Gabelstapler aus der Anlage in Richtung Freilager transportiert. Aus bisher noch nicht geklärter Ursache musste der Gabelstapler abbremsen. Dabei fiel der von einer Transportvorrichtung gehaltene Behälter aus circa 30 Zentimeter Höhe auf den Boden.
Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Nach Mitteilung der Betreiberin ist der Tailsbehälter nicht beschädigt. Personen kamen bei dem Ereignis nicht zu Schaden.
Das Ereignis ist nach der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung) – AtSMV – meldepflichtig und wird der Kategorie N 2.1.7 („Sicherheitstechnisch relevantes Ereignis beim Transport, der Handhabung oder der Lagerung radioaktiver Stoffe auf dem Betriebsgelände“) zugeordnet.
Die Atomaufsicht des Landes NRW hat mit den Untersuchungen des Ereignisses vor Ort unverzüglich begonnen und als Sachverständigen die TÜV-Arge Kerntechnik West (KTW) hinzugezogen.
Urenco muss nun detailliert zu dem Vorfall berichten und zu daraus resultierenden Konsequenzen Stellung nehmen. Der Vorfall wird, ebenso wie weitere meldepflichtige Ereignisse der letzten Monate, in die laufende Sicherheitsüberprüfung einbezogen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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