Stromnetze
Das deutsche Stromnetz besteht aus dem Übertragungsnetz und dem Verteilnetz. Die bestehenden Übertragungs- und Verteilnetze wurden teilweise noch vor dem 2. Weltkrieg errichtet und sind auf eine einseitige Verteilung des Stroms von den Kraftwerken auf die Verbraucher ausgerichtet. Sie sind nicht oder nur bedingt geeignet, neben den Kraftwerken auch eine Vielzahl kleiner Energieerzeuger, wie etwa die Erneuerbaren-Energien-Anlagen, in das Netz zu integrieren. Hier besteht noch erheblicher Investitionsbedarf, um auch den Erfordernissen einer dezentraleren Energieversorgung gerecht werden zu können.
Technische Energieaufsicht
Die Versorgung der Allgemeinheit mit den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas erfolgt auf Basis eines eigenen Rechtsrahmens, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht und die von den Versorgungsunternehmen zu gewährleisten ist.
Alle für die Versorgung eingesetzten technischen Anlagen sind Energieanlagen, u.a. Strom- und Gasleitungen, Kraftwerke, Verdichterstationen, Gasdruckregel- und messanlagen. Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind die allgemeinen Regeln der Technik zu beachten. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird dann vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Transport und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) und von Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) eingehalten worden sind.
Die nach Landesrecht zuständige Behörde ist die sogenannte „technische Energieaufsicht“. Sie kann im Einzelfall die zur Sicherstellung der Anforderungen an die technische Sicherheit von Energieanlagen erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Behörde hat die Befugnis, technische und wirtschaftliche Auskünfte einzufordern bzw. Betriebsgrundstücke u. ä. zu betreten und dort Prüfungen durchzuführen.
Die Zuständigkeiten für die technische Energieaufsicht werden in Deutschland dezentral durch die Bundesländer ausgeführt. In Nordrhein-Westfalen nimmt diese Aufgabe seit Anfang 2020 die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung VI wahr. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie bleibt weiterhin im Rahmen der Fachaufsicht für die Steuerung und Koordination zuständig.