Land verteilt Mittel für das Sozialticket
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Das Verkehrsministerium hat den Bezirksregierungen die Fördermittel zur Einführung des Sozialtickets zugeteilt. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Horst Becker in Düsseldorf: „Das Land hat Wort gehalten und fördert das Sozialticket in diesem Jahr mit insgesamt 15 Millionen Euro. Die Zahl der Städte und Nahverkehrs-Räume, die jetzt schon von der Förderung profitieren, reicht noch nicht aus. Ich bin aber sicher, dass sich das Bild im Jahr 2012, wenn wir Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro bereit stellen, verbessern wird.“
Förderberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, die ein Sozialticket bis zum 11.12.2011 einführen. Zum Förderverfahren 2012: Für 2012 können noch Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.12.2011. Hier reicht zunächst auch ein Frist wahrender Antrag.
„Das Ticket sichert die Mobilität für alle Bevölkerungsschichten“, so Becker. Es steht allen Personen offen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten, Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kommunen können auch Geringverdiener oder Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten nehmen. Auch Kommunen im Nothaushalt können das Ticket anbieten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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