Schutz von Mensch und Umwelt hat bei Entscheidung über Fracking in Erdgasbohrungen Vorrang
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilen mit:
Die NRW-Landesregierung hat vorerst alle Bohrungen sowie direkte und indirekte Vorbereitungen für Bohrungen mit der umstrittenen Fracking-Methode bis zur Vorlage eines Gutachtens zu den langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt gestoppt. Das haben Wirtschaftsministerium und Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einem gemeinsamen Erlass an die Bezirksregierung Arnsberg, die als Bergbehörde landesweit für die Prüfung solcher Genehmigungsanträge zuständig ist, klargestellt. „Der Schutz der Menschen und der Umwelt hat für die Landesregierung oberste Priorität. Daher wollen wir zunächst die Ergebnisse eines umfassenden Gutachtens abwarten, das die Folgen der umstrittenen Fracking-Methode offenlegt. Dieses Gutachten soll im Sommer 2012 vorliegen“, betonten Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger. „Bis dahin wird es keine behördlichen Entscheidungen über beantragte Genehmigungen für Erdgasbohrungen geben, in denen das umstrittene Fracking geplant, direkt oder indirekt vorbereitet oder technisch möglich ist.“
Mindestens bis Mitte kommenden Jahres, bis das Gutachten vorliegen soll, wird es daher keine Entscheidungen über solche Bohrungen geben. „Damit stellen wir sicher, dass alle durch das Gutachten und die Risikostudie zu bewertenden Erkenntnisse aus der Vielzahl internationaler Studien zu möglichen Umweltauswirkungen und Schadensursachen in die Prüfung von Genehmigungsanträgen einfließen und bei einer Entscheidung über die Anträge sachgerecht berücksichtigt werden können“ so Minister Harry K. Voigtsberger.
Aus Sicht beider Ministerien ist völlig offen, ob es in Nordrhein-Westfalen nach Vorlage der Risikostudie Genehmigungen für Frac-Maßnahmen geben kann. Für die Landesregierung steht aber bereits jetzt fest, dass es Entscheidungen zu Lasten von Mensch und Umwelt nicht geben wird.
Minister Johannes Remmel: „Die Landesregierung setzt sich seit Monaten auch auf Bundesebene für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Dies wird leider von einigen Bundesländern mit CDU/FDP-Führung verhindert und vom Bundesumweltminister Röttgen toleriert.“
Der Erlass regelt darüber hinaus, welche weiteren Entscheidungen über Genehmigungsanträge zu anderen Bohrvorhaben entweder dem Vorbehalt des Gutachtens unterliegen oder bereits jetzt getroffen werden können. So müssen auch Entscheidungen über tiefe Geothermiebohrungen, in denen Frac-Maßnahmen vorgesehen sind, die Vorlage des Gutachtens abwarten. Über beantragte bergbauliche Erkundungstätigkeiten, die nicht der Vorbereitung oder Durchführung von Frac-Maßnahmen dienen, kann bereits vor Vorlage des Gutachtens entschieden werden, wenn die Antragsteller erklären, aktuell und zukünftig auf Frac-Maßnahmen zu verzichten. Über Genehmigungsanträge für sonstige Geothermiebohrungen, Bohrungen zur Wassergewinnung oder Bohrungen zur geologischen Erkundung des Untergrundes können Bergbehörde und Wasserbehörden weiterhin entscheiden, ohne das Gutachten abwarten zu müssen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Telefon 0211 4566-294 (Frank Seidlitz) oder die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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